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21.05.2014

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Lehren aus dem NSU-Terror – GRÜNE: Verfassungsschutzreform zügig angehen

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt, dass die Landesregierung trotz des von der SPD angekündigten hessischen NSU-Untersuchungsausschusses an der Bildung einer Expertenkommission festhält. „Das Leid, dass die rechtsextremistischen Terroristen über die Familien der Opfer gebracht haben, lässt sich nicht wieder gut machen. Wir alle empfinden tiefes Mitgefühl und als Politiker tragen wir die Verantwortung, aufzuklären und Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen. Es ist gut, dass es uns im Umgang mit diesem traurigen Geschehen bisher gelungen ist, nicht in die Mechanismen parteipolitischen Gezänks zu verfallen“, erklärt Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN.

Es sei wichtig, dass die Politik jetzt alles in ihrer Macht stehende tue, um solche Taten künftig möglichst auszuschließen. Dazu Frömmrich: „Zuvorderst müssen die Sicherheitsbehörden reformiert werden, auch der Verfassungsschutz in Hessen. Dieser Herausforderung stellen wir uns und verfügen dabei aufgrund der einvernehmlich beschlossenen Handlungsempfehlungen des Bundestages über gute Grundlagen.“

„Der Bundestags-Untersuchungsausschuss war ein geeignetes Instrument zur Aufklärung der NSU-Verbrechen. Wir hatten uns schon in der Opposition dafür ausgesprochen, auf seiner Arbeit aufzubauen und Maßnahmen zu ergreifen. Man kann sicherlich unterschiedlicher Auffassung darüber sein, wie die weitere Aufarbeitung der schwer zu verstehenden Ermittlungsfehler und Pannen bei den Sicherheitsbehörden zu geschehen hat. Klar ist, dass wir nicht alles noch einmal leisten müssen, was der Untersuchungsausschuss in Berlin bereits geleistet hat. Es ist gutes parlamentarisches Minderheitenrecht, einen Untersuchungsausschuss einzurichten und wir werden selbstverständlich nach Kräften daran mitarbeiten. Wir sind aber weiterhin der Meinung, dass die Expertenkommission das richtige Gremium ist, Lehren aus dem NSU-Terror und dem Nichtfunktionieren der Ermittlungen zu ziehen und umzusetzen.“

 

 

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