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20.03.2013

Dringlicher Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE für ein Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags

Doppelzahlungen für alten und neuen Landtag: Fraktionen verhindern, dass Bouffiers Versteckspiel hinter Merkel den Steuerzahler teuer zu stehen kommt

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen, dass es zu einer Einigung aller Fraktionen in Bezug auf die Begrenzung der Zahlungen an neu gewählte Landtagsabgeordnete gekommen ist. Bislang standen den Parlamentariern bereits ab Feststellung des Wahlergebnisses Leistungen zu. Künftig werde dies erst sechs Wochen vor dem tatsächlichen Beginn der Legislatuerperiode der Fall sein. „Schon vor Wochen hatten wir einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Er sah sogar eine Begrenzung auf vier Wochen vor Beginn der Legislaturperiode vor. Im Sinne einer gemeinsamen Lösung aller Fraktionen konnten wir uns aber auch mit sechs Wochen anfreunden. Denn klar ist: Abgeordnete müssen sich angemessen auf ihre neue verantwortungsvolle Aufgabe vorbereiten können, um von Anfang an arbeitsfähig zu sein“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der GRÜNEN, Mathias Wagner.

DIE GRÜNEN betonen, dass die Neuregelung vor allem deshalb notwendig geworden sei, weil sich die schwarz-gelbe Landesregierung für einen extrem frühen Wahltermin entschieden habe. „Bislang ist das Problem in dieser Schärfe nicht aufgetreten, da Wahltag und Beginn der Legislaturperiode näher beieinander gelegen haben. Hätte die Landesregierung die Landtagswahl auf Mitte November terminiert, hätte es keiner Neuregelung bedurft. Aber aus Angst vor den Wählerinnen und Wähler will sich die Regierung Bouffier hinter der Bundestagswahl verstecken und nimmt dafür einen Zeitraum von vier Monaten zwischen Wahl und Beginn der Legislaturperiode in Kauf. Es wird nichts nutzen. Eine erschöpfte und verbrauchte Regierung wird abgewählt – egal zu welchem Termin. Hessen will den Wechsel.“

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