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03.03.2010

Daten über Steuerstraftäter für mehr Steuergerechtigkeit nutzen

GRÜNE für klares Votum für Ankauf von Steuerdaten

Ein klares Votum des Hessischen Landtages für den Kauf von Steuerdaten möglicher Steuerstraftäter und die konsequente Verfolgung von Steuerstraftaten fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Debatte über mehr Steuergerechtigkeit. „Steuerhinterzieher werden gern mit dem verharmlosenden  Begriff ‚Steuersünder‘ bezeichnet. Damit wird  liebevoll ummäntelt, das Steuerhinterziehung eine schwere Straftat ist, die der Allgemeinheit großen Schaden zufügt“, betont die finanzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Sigrid Erfurth, in der heutigen Debatte.

Nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft entgehen der Bundesrepublik durch Steuerhinterziehung rund 30 Milliarden Euro an Steuereinnahmen. Eine Größenordnung, die höher ist, als das gesamte Volumen des hessischen Haushalts. „Wer sein  Vermögen in voller Absicht, die Erträge dem deutschen Fiskus vorzuenthalten, in ein Land transferiert, das garantiert, weder Namen noch Anlageform noch Höhe der erzielten Einnahmen gegenüber deutschen Steuerbehörden offen zu legen, handelt kriminell.  Wer so handelt, begeht kein Kavaliersdelikt. Wer so handelt begeht eine Straftat, die auch mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt werden muss.“

„Zur konsequenten Verfolgung von schweren Straftaten gehören alle legalen Mittel, Straftaten aufzudecken. Dazu gehört auch die Auslobung von Belohnungen oder im Einzelfall auch der Ankauf von Informationen. Das ist übliche Praxis der Strafverfolgungsbehörden. Also dürfte der Aufkauf der Steuerdaten-CD im Prinzip nichts Besonderes sein. Besondere Bedenken gibt es offenbar, wenn es um Steuerstraftaten geht. Dann wird auf einmal der Datenschutz entdeckt. Sicher muss man abwägen und ernsthaft prüfen. Und auch die Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragen müssen in die Güterabwägung einbezogen werden. All diese Argumente sind geprüft und es wurde ein anerkannter rechtsstaatlicher Weg gefunden, beim Ankauf der Steuerdaten aus Lichtenstein vor gut zwei Jahren. Vor diesem Hintergrund ist es nur schwer verständlich, warum Innenminister Volker Bouffier (CDU) und Justizminister Jörg Uwe Hahn (FDP) Ende Januar vom Kauf der Daten abrieten.“

Die Argumentation, es handle sich um Diebesgut oder der Staat mache sich der Hehlerei schuldig, schütze ein erfolgreiches Geschäftsmodell, das darauf ausgerichtet sei, Jahr für Jahr dem deutschen Fiskus Geld in Milliardenhöhe vorzuenthalten. „Die Anlageform in der Schweiz wird doch in der Regel deshalb ausgesucht, weil sich zum Zinsertrag auch noch die hinterzogene Steuer hinzu rechnet.  Dieses ‚illegale Aufgeld‘ macht doch das ganze Modell erst interessant. Es ist daher nur schwer nachvollziehbar, warum der hessische Innenminister zusammen mit dem Justizminister dieses Modell unter Schutz stellen will. Vielmehr müssten beide nach Möglichkeiten suchen, dem deutschen Steuerrecht mehr Schlagkraft zu verleihen. Dazu gehört auch der Aufkauf der Steuerdaten“, fordert  Sigrid Erfurth eine klare Aussage von den Regierungsfraktionen.