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24.01.2013

Bericht des UNA 18/2 und abweichende Berichte der Mitglieder der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zu dem Bericht des UNA 18/2

GRÜNE: Untersuchungsausschuss hat Bouffiers Parteibuchwirtschaft bewiesen

Die Entscheidung des ehemaligen Innenministers und heutigen Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU); einen Partei-Spezi zum Chef der Bereitschaftspolizei zu machen, hat gegen geltendes Recht, gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verstoßen. So fasst die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Untersuchungsausschuss zur Polizeichefaffäre zusammen. Als Konsequenz müsse er eigentlich seinen Hut nehmen. „Wir fordern den heutigen Ministerpräsidenten auf, die politischen Konsequenzen zu ziehen und zurück zu treten. Er sollte wenigstens die Messlatte, die er als Oppositionspolitiker an Ministerrücktritte anlegte, an sich selbst anlegen. Die Konsequenz wäre ein Rücktritt vom Amt des Ministerpräsidenten“, sagt der Obmann der GRÜNEN im Untersuchungsausschuss zur Polizeichefaffäre, Jürgen Frömmrich.

„Als Innenminister hat Volker Bouffier alles getan, damit sein ebenfalls aus Gießen stammender CDU-Parteifreund zum Präsidenten der Bereitschaftspolizei ernannt wird. Dabei hat Bouffier bewusst das Recht gebrochen, er wusste ganz genau, dass sein Tun rechtswidrig war. Einmal mehr ist er nach dem Motto ‚Macht vor Recht‘ vorgegangen. Dabei ist gerade die Einhaltung der Rechtmäßigkeit des Verfahrens eine der wichtigsten Grundprinzipien des Rechtsstaats. Dagegen haben Bouffier und Rhein bewusst verstoßen.“

Insbesondere sei im Untersuchungsausschuss deutlich geworden, dass der damalige Innenminister Bouffier und sein Staatssekretär Boris Rhein ein rechtsförmliches Verfahren absichtlich umgangen, die zuständige Fachabteilung ausgeschaltet und sich wiederholt über Recht und Gesetz hinweggesetzt hatten. Dabei seien die Verfassungsrechte des Mitbewerbers bewusst verletzten worden. Dies habe neben den umfassenden Zeugenvernehmungen im Untersuchungsausschuss auch das Rechtsgutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Mattias Pechstein (Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder) ergeben, den der Untersuchungsausschuss einstimmig bestellt hatte.

„Bouffier und Rhein haben sich als Zeugen beim Versuch, den Untersuchungsausschuss in die Irre zu führen, auch noch in Widersprüche verstrickt. Ihre Behauptung, von Schadensersatzforderungen des unterlegenen Bewerbers nichts zu wissen, wurde von später herausgegebenen Akten konterkariert, sie bewiesen das Gegenteil“, prangert Frömmrich an. „Die Fraktionen von CDU und FDP verschließen vor den Tatsachen die Augen: Indem sie die Ergebnisse der Zeugenvernehmungen und des für den Ausschuss erstellten Rechtsgutachtens ignorieren. Damit vernachlässigen sie ihren Verfassungsauftrag, nämlich der Kontrolle der Regierung. Es ist Aufgabe des gesamten Landtags, die Regierung zu kontrollieren.“

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