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30.01.2019

Aufklärung und Konsequenzen aus aktuellen Polizeiskandalen in Hessen

Rechtsextreme Drohschreiben: Besorgniserregende Vorfälle müssen umfassend aufgeklärt werden

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag sind die Drohungen gegen eine Frankfurter Rechtsanwältin und ihre Angehörigen völlig inakzeptabel und empörend. „Wir als Gesellschaft dürfen es nicht zulassen, dass Menschen so behandelt werden“, erklärt Eva Goldbach, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Die bedrohte Anwältin muss von der Polizei geschützt, die Schuldigen müssen ermittelt und bestraft werden. Besorgniserregend sind auch Verdachtsfälle gegen hessische Polizistinnen und Polizisten, die rechtsextremistisches Gedankengut ausgetauscht haben sollen. Dass im Landeskriminalamt eine Besondere Aufbauorganisation gebildet wurde, um diese Sachverhalte zu ermitteln, ist eine richtige Entscheidung. Ob es einen Zusammenhang zwischen einzelnen Fällen gibt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Wichtig ist: Alle Vorfälle werden verfolgt und allen beschuldigten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wurde die Führung der Dienstgeschäfte verboten.“

„In Hessen stehen mehr als 14.000 Frauen und Männer im Polizeidienst. Der allergrößte Teil dieser Landesbediensteten steht fest auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, so Goldbach weiter. „Auch in deren Interesse gilt es, die Ergebnisse der Ermittlungen abzuwarten und keine Vorverurteilungen vorzunehmen. Ebenso wichtig ist es, wachsam gegenüber rechtsextremistischen Bestrebungen in der Polizei zu bleiben. Deshalb werden Beamtinnen und Beamte sorgfältig ausgewählt, erhalten Aus-und Fortbildungsangebote und können sich vertraulich bei konkreten Problemen, die sich ihnen im Berufsalltag stellen, an feste Ansprechpartner wenden.“

„Neben den vorhandenen Angeboten haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, eine unabhängige Ombudsstelle für Bürgeranliegen und Beschwerden beim Landtag zu installieren. Diese Stelle soll auch eine Anlaufstelle für Probleme zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Sicherheitsbehörden sein. Und sie soll selbstverständlich auch den Angehörigen der Sicherheitsbehörden offenstehen.“

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