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19.04.2018

Anpassung des Hessischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 und zur Informationsfreiheit

Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz: Transparente Verwaltung ist Grundlage für demokratische Teilhabe

Das heute im Hessischen Landtag beschlossene Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz ist aus Sicht der GRÜNEN im Landtag ein großer Schritt hin zu einem besseren Datenschutz und zu mehr Transparenz der Verwaltung. „In einer modernen Demokratie sind die Informationsrechte elementar: Wer will, dass Bürgerinnen und Bürger mitgestalten, mitentscheiden, sich einmischen, der muss ihnen auch die Möglichkeit geben, sich umfassend zu informieren. Dafür legen wir das Gesetz für Informationsfreiheit vor“, erklärt Jürgen Frömmrich, Sprecher für Datenschutz der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Die andere Seite der Medaille ist der Datenschutz und damit auch das Recht an den eigenen Daten und wie die Verwaltung damit umgeht. Dazu passen wir als eines der ersten Bundesländer das hessische Recht an das neue EU-Recht an. Dabei ist uns besonders wichtig, dass mit dem Entwurf die Rechte des Hessischen Datenschutzbeauftragten deutlich erweitert und gestärkt werden.“

„Mit dem Informationsfreiheitsgesetz bekommen Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf, dass Behörden ihnen rasch Auskunft zu ihren Anfragen geben“, erläutert Frömmrich. „Wir setzen damit einen wichtigen Punkt des Koalitionsvertrages zwischen CDU und GRÜNEN um und gehen einen Schritt zu mehr Transparenz der Verwaltung, dem aus GRÜNER Sicht in der Zukunft weitere Schritte folgen sollten. Wir hätten uns da auch jetzt schon mehr vorstellen können. Denn nur gut informierte Bürgerinnen und Bürger können Entscheidungen der Verwaltung oder der Politik nachvollziehen. Personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt. Eine Behörde darf Informationen, die zum persönlichen Lebensbereich gehören, nur herausgeben, wenn die betroffene Person einwilligt. Der Datenschutzbeauftragte soll anordnen können, dass Behörden Daten berichtigen oder löschen.“

Die GRÜNEN betonen, dass sie den Hessischen Datenschutzbeauftragten in den umfangreichen Gesetzgebungsprozess intensiv eingebunden und seine Anregungen von Anfang an mit aufgenommen haben. „Wir bedanken uns daher ganz ausdrücklich beim Datenschutzbeauftragten Prof. Michael Ronellenfitsch und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seines Hauses für die umfangreiche Beratung und die datenschutzrechtliche Expertise, die sie uns zur Verfügung gestellt haben. Der Datenschutzbeauftragte wird nun auch Beauftragter für die Informationsfreiheit – denn Datenschutz und Informationsfreiheit sind zwei Seiten derselben Medaille.“

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