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09.07.2014

Änderung des Hessischen Waldgesetzes - 2. Lesung

Novelle zum Waldgesetz verabschiedet – GRÜNE: Bannwaldschutz in Hessen wieder gesichert

Die Änderung des Hessischen Waldgesetzes zum besseren Schutz von Bannwald ist heute als Gesetz der Koalition aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag verabschiedet worden. Damit wird Bannwald wieder wirksam gegen Rodung und Inanspruchnahme geschützt. „Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg. Die Anhörung zum Waldgesetz hat uns in der Auffassung bestätigt, dass wir hier einen wichtigen Schritt zum Schutz der Natur und der Lebensqualität gehen“, erklärt Martina Feldmayer, waldpolitische Sprecherin der GRÜNEN.

Der Gesetzentwurf regelt den §13 des Hessischen Waldgesetzes neu, damit Bannwald tatsächlich wirksam geschützt ist und eine Umwandlung nur noch für bedeutende überregionale Vorhaben möglich ist. Dazu Feldmayer: „In der Vergangenheit wurde Bannwald für fast jedes Vorhaben in Anspruch genommen, angefangen von einer Tank- und Rastanlage über eine Kita-Erweiterung bis hin zum Sand- und Kiesabbau. Das wird mit der Gesetzesänderung künftig verhindert.“

Anregungen aus der Landtagsanhörung zum Gesetzentwurf zur Beteiligung der Kommunen hat die Koalition im Gesetz ergänzt. „Wenn Bannwald erlassen, geändert oder aufgehoben werden soll, werden künftig die betroffenen Gemeinden an dieser Entscheidung beteiligt. Gerade in den Ballungsgebieten, wo die Umweltbelastungen für die Menschen sehr hoch sind, muss der Wald zuverlässig erhalten und damit Lebensqualität und Umweltschutz in den Vordergrund gestellt werden. Diesem Anspruch tragen wir mit der Gesetzesänderung Rechnung.“

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