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08.09.2010

Änderung des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid

GRÜNE wollen Volksbegehren erleichtern Unterstützung der Stimmberechtigten: 10 statt 20 Prozent notwendig

Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will die Voraussetzungen für Volksbegehren „deutlich erleichtern“. Sie hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Hessischen Verfassung in den Landtag eingebracht. „Bisher muss ein Volksbegehren von 20 Prozent der Stimmberechtigten der letzten Landtagswahl unterstützt werden, um dem Landtag wirksam einen Gesetzentwurf zuzuleiten und evtl. eine Volksabstimmung durchzuführen. Dieses Quorum ist das höchste aller Bundesländer. Wir wollen es auf 10 Prozent absenken, damit auch in Hessen Volksbegehren endlich möglich werden. Es wäre damit immer noch eines der höchsten in der Republik“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN, Andreas Jürgens.

Die „irrational hohen Hürden“ in Hessen hätten dazu geführt, dass in diesem Bundesland noch nie ein Volksbegehren durchgeführt werden konnte. CDU und FDP hatten in der letzten Woche angekündigt, die gesetzlichen Regelungen zur Sammlung der Unterschriften zu erleichtern, an dem 20-Prozent-Quorum aber festhalten zu wollen. „Es reicht nicht aus, den Anlauf zu verlängern, wenn die Hürde unerreichbar hoch bleibt. Wenn die Regierungsfraktionen wirklich Volksbegehren erleichtern wollen, müssen sie unserem Vorschlag zustimmen“, meint der Rechtspolitiker. Die für eine Verfassungsänderung notwendige Volksabstimmung könnte nach Auffassung der GRÜNEN am Tag der Kommunalwahl am 27. März 2011 durchgeführt werden.