Inhalt

29.08.2013

450-Euro Jobs sind ein wirksames arbeitspolitisches Instrument – Abschaffung würde Schüler, Studenten und Rentner belasten

GRÜNE: Mini-Jobs reformieren, nicht abschaffen

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wirft CDU und FDP vor, es angesichts des näher rückenden Wahltags mit der Wahrheit nicht mehr so genau zu nehmen. Das zeige sich an deren Anträgen zu den Mini-Jobs. „Natürlich wollen wir GRÜNE die Mini-Jobs nicht abschaffen ohne bessere Lösungen an ihre Stelle zu setzen. Und wir wollen schon gar nicht den Mini-Jobberinnen und Mini-Jobbern 1.100 Euro pro Jahr abnehmen, wie das in im Antrag von CDU und FDP steht. Das ist schlich die Unwahrheit“, so Marcus Bocklet, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der GRÜNEN.

Tatsächlich wollen DIE GRÜNEN die Mini-Jobs für Schüler, Studenten und Rentner erhalten, und die gewerblichen Minijobs reformieren, weil sie sich in ihrer derzeitigen Form nicht als Brücke in reguläre Beschäftigung erwiesen haben. Dazu Bocklet: „Statt einer Brücke sind die Mini-Jobs für viele eine Sackgasse, insbesondere für Frauen, denen Aufstiegschancen und ein eigenständiger Zugang zur Sozialversicherung verwehrt werden. Rund 60 Prozent der Frauen finden keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Anschluss an einen Mini-Job (Studie „Frauen im Minijob“ des Bundesministeriums für Frauen, Oktober 2012). Richtig ist also, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer öfter jahrelang in 450-Euro-Jobs verharren. Fakt ist auch: Die Hälfte aller Minijobber erhält einen Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro. Und: zwei von drei Minijobbern sind Frauen. Daher wollen wir die Minijobs so reformieren, dass sie den Betroffenen eine echte Chance auf dem Arbeitsmarkt eröffnet.“

Was jetzt zu tun ist:

„Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Schülerinnen und Schüler müssen auch weiterhin unbürokratisch über Zuverdienstmöglichkeiten verfügen können. Außerdem sollen Privathaushalte auch weiterhin eine einfache Möglichkeit zur Beschäftigung von Haushaltshilfen nutzen können.“ In einem weiteren Schritt müsse ein Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde die Niedriglöhne im Bereich der Minijobs ersetzen und der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer von aktuell 8.130 Euro auf 8.712 Euro jährlich angehoben werden. „So wird erreicht, dass Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen nichts weggenommen bekommen, sondern mehr haben als bisher.“

Kontakt

Zum Thema