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27.01.2022

3. Lesung Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) und Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2021 bis 2025

Politisch war das Sondervermögen richtig, der Staatsgerichtshof hat uns aber enge Vorgaben gemacht. Mit der heute vorgesehenen Verabschiedung des Landeshaushalts wird das Corona-Sondervermögen rückwirkend zum 1. Januar 2022 beendet. Alle Corona-Hilfen werden im Kernhaushalt des Landes abgebildet, einige andere wichtige Maßnahmen können hingegen nicht weitergeführt werden. Das ist bedauerlich, zumal sich sogar der Bund bei seiner Notlagenkredit-Aufnahme für den Neustart nach der Pandemie nicht derart beschränkt. Der Klageweg von SPD und FDP hier in Hessen könnte sich mit Blick auf die Bundesfinanzen also durchaus als kurzsichtig, wenn nicht sogar als Bumerang, erweisen.