Inhalt

16.05.2013

2. Lesung zur Neuregelung des Rechts des Waldes und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften

Schluss mit Etikettenschwindel beim Bannwald – Schwarz-gelbes Waldgesetz verdient Namen nicht

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigt sich enttäuscht vom schwarz-gelben Entwurf für eine Neuregelung des Waldgesetzes. „Wir hatten gehofft, dass dem Naturschutz mehr Gewicht verschafft werden soll. Das ist aber in keinster Weise der Fall. Die zentralen Fragen des Naturschutzes werden im Entwurf aus dem Ministerium von Frau Puttrich (CDU) nicht behandelt“, kritisiert die forstpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Martina Feldmayer.

„Der vorliegende Gesetzentwurf ist leider nicht einmal nur einfache Symbolpolitik, er ist für den Naturschutz auch noch kontraproduktiv. Lobbyinteressen gehen stets vor Naturschutz und damit an den Interessen der Menschen in Hessen vorbei. Das gilt insbesondere für den Änderungsantrag von CDU und FDP, der dies noch einmal verschärft.“ Das gesetzliche Ziel, den Wald erforderlichenfalls aufzuforsten, soll auf Wunsch der Mehrheitsfraktionen an die Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft geknüpft werden. „Deutlicher kann man nicht zeigen, wie sehr man die Bedeutung des Waldes unterschätzt.“

DIE GRÜNEN fordern einen Bannwald, der tatsächlich wirksam geschützt wird. „Wir wollen nicht, dass der Bannwald nochmal für ein sinnloses Vorhaben wie den Bau der Nordwestlandebahn vernichtet werden kann. Deshalb ist unsere zentrale Forderung, dass die ursprüngliche Definition von Bannwald, die vor dem letzten Flughafenausbau galt, wieder in ein neues Waldgesetz aufgenommen wird. Es ist widersinnig, einen Wald Bannwald zu nennen, wenn man diesen wie jeden anderen Wald auch roden kann. Es muss Schluss sein mit diesem Etikettenschwindel.“ Seit 2002 sind in Hessen 413 Hektar Bannwald gerodet worden. Für die Erweiterung des Kiesabbaus am Langener Waldsee sollen noch einmal 93 Hektar Bannwald gerodet werden, weitere Bannwaldaufhebungen sind beantragt.

Kontakt