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24.01.2023

2. Lesung Hessisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Hessisches Klimagesetz – HKlimaG)

(Dritte Lesung und Verabschiedung am Donnerstag)

Hessen hat jetzt ein eigenes Klimagesetz beschlossen. Damit verschärfen wir die Klimaziele und passen sie denen der Bundesregierung an. Alle Gesetze, Verordnungen und größere Förderprogramme der Landesregierung müssen sich am Maßstab Klimaschutz messen lassen.  Ein wissenschaftlicher Beirat, der die Landesregierung bei Fragen des Klimaschutzes berät und Stellung nimmt, prüft extern und unabhängig, ob die Klimaschutzmaßnahmen ausreichen, damit Hessen seine Klimaziele erreicht.  Schädliches CO2 bekommt einen Preis. Damit wird nicht nur transparent, was uns Investitionen monetär kosten, sondern auch, welche Klimafolgen sie haben können – und dass sich klimafreundliches Investieren rechnet. Das Klimagesetz war in der Koalition bisher nicht vorgesehen. Daher ist es erfreulich, dass es dennoch realisiert werden konnte. Mit dem Gesetz gehen wir deutlich weiter als bisher. Das ist wichtig, denn die Klimakrise erfordert deutlich mehr, deutlich schärfere Klimaschutzmaßnahmen und mehr Geschwindigkeit bei ihrer Umsetzung.

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