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23.05.2013

1. Lesung zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtages

GRÜNE gehen bei Transparenz voran: Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten werden veröffentlicht

„Wir freuen uns, dass es eine gemeinsame Initiative von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN zur Transparenz von Nebeneinkünften von Abgeordneten gibt. Wir GRÜNEN wenden diese neuen Regeln bereits an und veröffentlichen die Angaben unserer Abgeordneten auf unserer Homepage“, so der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN Jürgen Frömmrich.

„Nachdem wir im März einen Entwurf für die Neuregelung der Transparenz bei Nebeneinkünften von Abgeordneten vorgelegt haben, sind wir froh darüber, dass nach Beratungen und Diskussionen in der Runde der parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen eine gemeinsame Initiative daraus geworden ist. CDU, SPD, FDP werden diese Vorschläge, die sich eins zu eins an den Regelungen des Deutschen Bundestages orientieren, mit uns gemeinsam ins Parlament einbringen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung und ein Mehr an Offenheit und Transparenz im Bericht Nebentätigkeiten der Abgeordneten.“

Nach der öffentlichen Debatte über die Nebeneinkünfte von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hatte sich auch in Hessen eine Debatte über die Transparenz bei den Nebeneinkünften von Abgeordneten entwickelt. „Die jetzt gefundene Regelung ist für uns ein Kompromiss, wir hätten uns eine Offenlegung aller Nebeneinkünfte auf Euro und Cent gewünscht. Wir sind aber davon überzeugt, dass diese Regelung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, zumal im Deutschen Bundestag zukünftig nach den gleichen Regeln verfahren wird“, erklärt Frömmrich den Regelungshintergrund.

Die Abgeordneten der GRÜNEN haben die ab der kommenden Wahlperiode geltenden Regelungen bereits umgesetzt und veröffentlichen die jeweiligen Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Mitgliedschaften in Aufsichtsgremien auf ihrer Fraktionshomepage unter folgendem Link: https://www.gruene-hessen.de/landtag/fraktion/glaeserne-abgeordnete/ Die Angaben über einmalige Zahlungen wie regelmäßige Einkünfte werden künftig in zehn Stufen veröffentlicht.

„Es ging uns nie darum, Nebentätigkeiten oder die Ausübung des Berufs neben dem Abgeordnetenmandat zu verbieten. Es ging uns vielmehr darum, dass die Wählerinnen und Wähler sich ein Bild darüber machen können, wem der Abgeordnete neben dem Mandat noch verpflichtet sein könnte oder in wessen Interessen der Abgeordnete noch handelt. Das ist uns mit der jetzigen Regelung besser gelungen.“ Fernziel bleibe jedoch die Auflistung sämtlicher Einkünfte der Politiker „auf Euro und Cent“.

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