„Es ist schon abenteuerlich, dass die FDP, die im Bereich Verteidigung der Bürger- und Freiheitsrechte früher einmal führende Politiker wie Gerhart Rudolf Baum, Burkhard Hirsch und Hildegard Hamm-Brücher in ihren Reihen hatte, heute einen Setzpunkt im Plenum des Hessischen Landtags beantragt hat, der die Einschränkung von Grundrechten schon im Gesetz formuliert. In Artikel 7 der Gesetzentwurfs der CDU und der FDP für die Änderung des Hessischen Polizeigesetzes kann man lesen: ‚Die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit (?), auf Unverletzlichkeit der Wohnung (?), sowie das Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis (?) werden durch Artikel 1 dieses Gesetzeseingeschränkt‘. Die FDP hat ein weiteres wichtiges Thema auf dem Altar der Macht geopfert“, so der innenpolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Jürgen Frömmrich, in der heutigen Plenardebatte.
Im Gesetzentwurf von CDU und FDP werden unter anderem die Bereiche automatische Kennzeichenlesegeräte, Überwachung der Telefonkommunikation an Computern, Rasterfahndung und das Eindringen in Wohnungen neu geregelt, weil das Bundesverfassungsgericht die alten Regelungen in Teilen für Verfassungswidrig bzw. für nichtig erklärt hat. „Wir sind sehr gespannt ob die jetzigen Regelungen Bestand vor dem höchsten deutschen Gericht haben werden. Die Hürden, die das Verfassungsgericht in der Vergangenheit gelegt hatte, sind sehr hoch. Insbesondere da, wo es um den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme geht.“
„Wir GRÜNE treten auch dafür ein, dass der Staat den Menschen Schutz vor Straftaten und ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten muss, dieser Schutz muss aber in einem angemessenen Verhältnis zum Schutz der Bürger- und Freiheitsrechte stehen. Bei dem von CDU und FDP vorgelegten Gesetzentwurf neigt sich die Waage aber äußerst bedenklich zu Lasten der freien und offenen Gesellschaft“, so Frömmrich.