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05.10.2011

1. Lesung über das Hessische Tierschutzklagerecht und die Mitwirkungsrechte für anerkannte Tierschutzorganisationen

GRÜNE für Tierschutz-Klagerecht

Durch den von der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Gesetzentwurf für ein Tierschutzklagerecht soll der Tierschutz gestärkt werden. „Auch im Tierschutz sind klare rechtliche Regelungen notwendig. Anerkannte Tierschutzorganisationen sollen im Interesse der Tiere handeln können. Das Instrument der Verbandsklage gibt es bereits seit vielen Jahren im Naturschutz. Und allen Unkenrufen zum Trotz wird es von den Naturschutzverbänden verantwortungsvoll genutzt“, unterstreicht die tierschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Ursula Hammann, in der heutigen Landtagsdebatte.

Nach Auffassung der GRÜNEN wird mit der Einführung eines landesrechtlichen Tierschutzklagerechtes auch der entsprechenden Staatszielbestimmung im Grundgesetz Rechnung getragen. Zum konsequenten Schutz der Natur gehöre es, Tiere nicht nur als Nutzobjekte zu behandeln, sondern ihnen um ihrer selbst willen Schmerz und Leiden zu ersparen und dafür zu sorgen, dass sie artgerecht leben können.

„Durch die in unserem Gesetzentwurf vorgenommene Einführung dieser Rechte könnte es erstmals möglich sein, auch Verwaltungsentscheidungen, die zum Teil gravierende Auswirkungen auf das Leben von Tieren haben, von Tierschutzorganisationen überprüfen zu lassen. Tierschutzrechtliche Behördenentscheidungen sollen genauso überprüft werden können wie Tierversuche, aber auch bau- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für Vorhaben zum Halten von Tieren“, kündigt Ursula Hammann an.

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