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18.05.2011

1. Lesung für ein Hessisches Spielhallengesetz

Spielhallengesetz Landtag diskutiert über Gesetzentwurf der GRÜNEN

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in der heutigen Plenardebatte auf den dringenden Handlungsbedarf zu dem von ihnen vorgelegten Entwurf zu einem Spielhallengesetz hingewiesen. „Wir brauchen Regelungen zur Suchtprävention, zum Jugend- und Anwohnerschutz, aber auch zum Spielerschutz. Vorrangig ist die Verschärfung der Erlaubnisvoraussetzung für die Eröffnung und den Betrieb von Spielhallen. Zudem sollen Schulungsnachweise zu den Themen Suchtprävention und -bekämpfung für das in Spielhallen tätige Personal und eine Sperrstunde von 3 bis 11 Uhr eingeführt werden. Außerdem soll der Kinder- und Jugendschutz erweitert werden und in Zukunft sollen für 20 000 Einwohnerinnen und Einwohner nur eine Spielhalle zulässig sein“, sagt der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich, in der Debatte um den Gesetzentwurf der GRÜNEN.

Zwar habe das Kabinett jetzt einen Gesetzentwurf beschlossen, ihn der Öffentlichkeit aber bis heute nicht vorgestellt. „Ein solches Gesetz ist dringend notwendig. Die Diskussion muss möglichst schnell konkret werden, damit die Kommunen ein wirksames Instrument an die Hand bekommen. Wir dürfen sie mit den komplexen und vielzähligen Problemen, die im Zusammenhang mit Spielhallen auftreten, nicht allein lassen.“

DIE GRÜNEN verweisen darauf, dass das Automatenglückspiel in Spielhallen das höchste Suchtpotenzial hat. Auch in Hessen steige die Anzahl dieser Süchtigen kontinuierlich an. Zudem melde inzwischen auch das Landeskriminalamt bedenkliche Entwicklungen im Umfeld von Spielhallen an. „Eine gesetzliche Regelung ist überfällig. Wir haben ein zustimmungsfähiges Gesetz vorgelegt“, unterstreicht Jürgen Frömmrich.

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