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19.03.2020

Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Virus-Pandemie hier: Beschluss nach § 2 des Artikel 141-Gesetzes

Nachtragshaushalt 2020:
Zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Menschen in der Corona-Pandemie

Frank Kaufmann, Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion für Haushaltspolitik heute im Plenum:

„Wir sind sehr froh über den breiten politischen Konsens im Hessischen Landtag zu den von der Koalition initiierten Soforthilfen für die Menschen in unserem Land, um die Folgen der Corona-Virus-Pandemie abzumildern. Mit der heutigen Verabschiedung des Nachtragshaushalts stehen zusätzliche 2 Milliarden Euro Geldmittel sowie ein Bürgschaftsrahmen von insgesamt 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Hinzu kommen rund 1,5 Milliarden an steuerlichen Hilfen, sodass sich das Gesamtvolumen auf 8,5 Milliarden Euro beläuft. Damit finanzieren wir medizinische Bedarfe, Maßnahmen des Katastrophenschutzes und leisten Soforthilfen für kleine und mittlere Unternehmen, für Solo-Selbständige sowie für Vereine und Verbände aus dem Kultur- und Sportbereich. Wir können uns diese Unterstützungsmaßnahmen jetzt auch leisten, weil wir in den letzten Jahren den Landeshaushalt konsolidiert und damit unsere finanzielle Handlungsfähigkeit deutlich gestärkt haben.“