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29.04.2020

Hessisches Ausführungsgesetz zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes - 1. u. 2. Lesung

Marcus Bocklet heute zum hessischen Ausführungsgesetz zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz im Plenum

„Mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz setzen wir ein Bundesgesetz um und sorgen dafür, dass Sozialdienstleister (Vereine, Organisationen und Institutionen, die sich um Menschen in Notlagen kümmern), die ihre Aufgaben wegen der Corona-Krise nicht wie gewohnt ausführen können, trotzdem einen Anteil ihrer Zuschüsse erhalten können. Im Hessischen Ausführungsgesetz wird festgelegt, dass die Leistungsträger für die Umsetzung des Gesetzes zuständig sind. Außerdem wird der hessische Minister für Soziales und Integration ermächtigt, den vom Bund festgesetzten Anteil von 75% der monatlichen Zuschüsse durch eine Rechtsverordnung zu erhöhen, falls dies notwendig werden sollte. So sorgen wir dafür, dass die Erbringer*innen fürsorgerischer und sozialer Dienste gut durch die derzeitige Ausnahmesituation kommen, dass die Kapazitäten vor Ort weiterhin vorgehalten werden und dass sich die Sozialdienstleister nach der Krise wieder mit voller Kraft für ihre Klient*innen einsetzen können.“

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