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03.06.2024

Verzögerungen und Unsicherheiten bei der Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Kleine Anfrage zur Wärmeplanung

Die Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage bezüglich der Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes in Hessen offenbart, dass Kommunen vorerst weiter mit Verzögerungen und Unsicherheiten rechnen müssen. Ein zentraler Aspekt ist die Veröffentlichung von Verordnungen zur Umsetzung der Wärmeplanung. Statt einer klaren Richtlinie stehen die Gemeinden vor einem Flickenteppich verschiedener Regelungen, da das Land vorerst auf eine eigene Verordnung verzichtet und lediglich Empfehlungen ausspricht. Dabei läuft die Uhr.

Positiv ist, dass nicht nur das sogenannte Konvoiverfahren für gemeinsame Wärmepläne, sondern auch ein vereinfachtes Verfahren für kleinere Gemeinden angeboten werden soll. Bei der Finanzierung bleiben allerdings noch Fragezeichen, auch wenn der Bund finanzielle Mittel bereitstellen will. Konkrete Details zur Aufteilung auf die Länder und zur Auszahlung sind noch nicht bekannt. Obwohl Fördermittel für Gemeinden unter 20.000 Einwohnern zur Verfügung stehen, sind die Möglichkeiten begrenzt. Die Förderung durch ein Bundesprogramm ist bereits ausgelaufen, während die Finanzierung durch das Land erst mit der Umsetzung des Bundesgesetzes gewährleistet wird.

Insgesamt lässt die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Zweifel an der effektiven Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes aufkommen. Verzögerungen, Unsicherheiten und unklare Finanzierungsmodalitäten verzögern die Bemühungen zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Wärmebereich. Die Wärmewende braucht Engagement und Klarheit. Es bleibt abzuwarten, ob die Landesregierung in der Lage ist, diese Herausforderungen zu überwinden und einen effektiven Weg zur Umsetzung des Bundesgesetzes zu finden.

Kleine Anfrage und Antwort der Landesregierung (PDF)

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