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16.12.2022

Verhandlungserfolg beim UKGM

Land und privater Betreiber einigen sich auf Eckpunkte für Anschlussvereinbarung zum Zukunftspapier

 

Die hessischen GRÜNEN haben die Privatisierung des UKGMs von Anfang an abgelehnt und diesen Schritt der damaligen Landesregierung stets als schwerwiegenden politischen Fehler benannt. Gleichwohl hilft eine Politik des „Was wäre wenn“ insbesondere den betroffenen Patient*innen, Beschäftigten und Studierenden nicht weiter. Deswegen war das Ziel der GRÜNEN seit Eintritt in die Landesregierung, positiv auf die Versorgungs-, Arbeits- und Studienbedingung am UKGM einzuwirken.

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode wurde auf Wirken der Landesregierung eine Vereinbarung mit dem privaten Träger geschlossen. Das Zukunftspapier schloss betriebsbedingte Kündigungen aus, verpflichtete zur Übernahme Auszubildender und untersagte eine Ausgliederung von Betriebsteilen. Im Gegenzug sah es zusätzliche landesseitige Investitionsmittel für Medizintechnik, eine Erhöhung der Kostenerstattung an das Uniklinikum für seine Unterstützungsleistungen in Forschung und Lehre und eine Dynamisierung von 2,5 Prozent pro Jahr für künftige Kostensteigerungen vor. Das UKGM hatte sich darüber hinaus verpflichtet, Investitionen in Höhe von mindestens 100 Millionen Euro an den Standorten zu tätigen und bestimmte Bauprojekte zu realisieren.

Im Jahr 2019 hat das Land unter Federführung von Angela Dorn begonnen, auf die Weiterentwicklung des Zukunftspapiers aus der letzten Wahlperiode hinzuwirken. Endlich konnte nun ein Durchbruch bei den extrem schwierigen Verhandlungen mit Rhön und Asklepios erzielt werden: Land und UKGM wollen in den nächsten zehn Jahren mindestens 800 Millionen Euro – davon allein 500 Millionen Euro Landesmittel – an den Standorten Gießen und Marburg investieren, um eine optimale Gesundheitsversorgung für die Menschen in der Region, die Qualität von Forschung und Lehre sowie die Sicherheit der Arbeitsplätze zu garantieren. Die bisherigen Sicherheiten für die Beschäftigten bleiben aufrechterhalten, und eine Gewinnausschüttung an die Aktionäre wird weiterhin verhindert – alle erwirtschafteten Gewinne müssen reinvestiert werden (Thesaurierungsgebot). Nicht zuletzt wird es eine neue Chance-of-Control-Klausel geben, die dem Land ein Vorkaufsrecht im Falle eines Eigentümerwechsels gewährt.

Es ist gut nachvollziehbar, dass sich viele eine Rückführung des UKGMs in Landeseigentum wünschen. Eine Vergesellschaftung ist nach Ansicht der meisten Staatsrechtler*innen jedoch verfassungsrechtlich nicht möglich, und für einen Rückkauf braucht es ein Verkaufsangebot des privaten Betreibers, das bisher nicht vorliegt. Weiterhin werden alle Optionen im Auge behalten und fortlaufend überprüft; solange aber kein verfassungsrechtlich sicherer und realisierbarer Weg besteht, die Privatisierung rückgängig zu machen, sind alle Anstrengungen darauf gerichtet, reale Verbesserungen der Versorgungs-, Arbeits- und Studienbedingungen am UKGM zu bewirken.


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