Es ist gut, dass mit dem Gesetzentwurf zum Verbot der Verwendung von Totschlagfallen in Hessen der richtige Weg zu mehr Tierschutz bei der Jagd eingeschlagen wird. Denn die mit Hilfe der Jagd notwendige Regulierungen des Wildbesatzes in Feld, Wald und Flur kann auch ohne Totschlagfallen erfolgen. Diese Fallen bei der Jagd zu verwenden entspricht nicht den Vorgaben des Tierschutzes und ist nicht notwendig. Der mögliche qualvolle und langsame Tod des gefangenen Tieres und auch die Gefahr von Fehlfängen – zum Beispiel von geschützten Arten wie dem Baummarder oder anderen Tieren wie Katzen – ist inakzeptabel.
In Ermangelung einer bundesgesetzlichen Regelung sind wir GRÜNE deshalb wie im Koalitionsvertrag festgelegt dafür eingetreten, dass eine Regelung auf Landesebene angestrebt wird. Solche Fallen zu verwenden stellt künftig eine Ordnungswidrigkeit dar und wird dem Verbot den notwendigen Nachdruck verleihen. Im April-Plenum haben wir unseren Gesetzentwurf in den Landtag zur 1. Lesung eingebracht. Die Umsetzung dieses wichtigen Punktes des Koalitionsvertrages wird ein großer Erfolg bei der Vermeidung von Tierleid sein.