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15.07.2021

Untersuchungsausschuss und Opferfonds Hanau

Die Fragen der Opferfamilien müssen bearbeitet werden
2 Millionen Euro für die Einrichtung eines Opferfonds

In dieser Woche hat die konstituierenden Sitzung des Untersuchungssauschusses zum rassistischen Terroranschlag vom 19. Februar 2020 in Hanau stattgefunden. Nur wenige Tage zuvor haben die Fraktionen von CDU, GRÜNEN, SPD und FDP den hessischen Opferfonds neu geschaffen. Für die Opfer und Angehörigen schwerer Gewalttaten von landesweiter Bedeutung und von Terroranschlägen wird ein Hilfsfonds beim Hessischen Landtag eingerichtet, der pro Haushaltsjahr mit 2 Millionen Euro ausgestattet wird, um Hilfen zur Verfügung zu stellen, die zur Bewältigung des erlittenen Unrechts und seiner Folgen gebraucht werden.

Der Fonds leistet den Opfern von schweren Gewalttaten unbürokratische Hilfe. In Bezug auf den rassistischen Anschlag von Hanau sendet er eine klare Botschaft: Diese Gesellschaft steht geschlossen und entschlossen an der Seite der Opfer und ihrer Familien. Menschenfeindlichkeit hat in Hessen keinen Platz. Die Zuwendung aus dem Fonds beträgt in der Regel 10.000 Euro. In besonderen Härtefällen, insbesondere bei Todesfällen nach Terroranschlägen oder Attentaten mit besonderer Tragweite wie in Hanau, kann eine Zuwendung an die Angehörigen der Opfer in Höhe von bis zu 100.000 Euro erbracht werden. Über die Gewährung von Leistungen aus dem Opferfonds entscheidet der aus 11 Personen bestehende Opferfondsbeirat nach von ihm festzulegenden Richtlinien und Verfahrenskriterien. Dies möglichst zeitnah und unbürokratisch auf entsprechenden Antrag und unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder zivilrechtlicher Ansprüche des Opfers oder seiner Angehörigen.

Untersuchungsausschuss zu Hanau

Wir haben die Verpflichtung die Umstände der rassistischen Morde von Hanau aufzuklären: zuvorderst gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen, gegenüber der gesamten Öffentlichkeit, aber auch, damit sich eine solch schreckliche Tat möglichst nicht mehr wiederholen kann. Darum ist es wichtig, dass wir gemeinsam einen Untersuchungsausschuss einsetzen und die Landesregierung schon direkt nach dem rassistischen Anschlag gegenüber den Opferfamilien die Bearbeitung aller Fragen zugesagt hat. Wir wollen, dass der Untersuchungsausschuss zügig arbeitet, klar benennt, was falsch gelaufen ist – aber auch, welche Vermutung und Theorien sich als falsch herausstellen. Der Grundsatz muss lauten: erst aufklären, dann urteilen. Durch die Bearbeitung der Fragen, kann erschüttertes Vertrauen in den Staat und seine Institutionen zurückgewonnen werden. Wenn aus den Antworten auch Folgerungen gezogen werden, können künftig Fehler vermieden werden.

Die rassistischen Morde in Hanau waren eine Zäsur, sie waren ein Anschlag auf uns alle, sie waren Auslöser von unermesslichem Leid. Wir fühlen mit den Opfern und ihren Angehörigen und wissen um ihren Schmerz. Diesen zu mildern ist uns nicht möglich. Unserer Verpflichtung einer Aufklärung und einer unbürokratischen Hilfe nachzukommen, aber schon.


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