Alle zwei Tage geht in Hessen ein landwirtschaftlicher Betrieb verloren. Mit unserem Gesetzentwurf zum Schutz der Bäuerlichen Landwirtschaft wollen wir das Höfesterben ausbremsen und verhindern, dass unsere Äcker von immer weniger, immer größeren Konzernen bewirtschaftet werden. Denn die regional verankerten Höfe sind für eine nachhaltige Ernährung, für den Erhalt unserer Kulturlandschaften und für lebendige ländliche Räume unverzichtbar.
Wir packen eine zentrale Herausforderung für viele Bäuerinnen und Bauern an: den Zugang zu Land. Der landwirtschaftliche Bodenmarkt ist ähnlich angespannt wie unser Wohnungsmarkt: Die Preise sind hoch, ohne Vitamin „B“ entgehen einem die guten Angebote. Gerade Junglandwirt*innen und Existengründer*innen – also diejenige, die die Zukunft der Landwirtschaft entscheiden – ziehen den Kürzeren. Wir fordern daher eine Kauf- und Pachtpreisbremse für landwirtschaftliche Flächen. Ortsanssässige Landwirt*innen und Existengründer*innen stärken wir durch Vorkaufs- bzw. Vorpachtsrechte und transparentere Regelungen für die Vergabe landwirtschaftlicher Flächen.
Gegen die Konzentration unseres Ackerlands in immer weniger Händen schlagen wir zwei Instrumente vor: eine Obergrenze für den Zukauf landwirtschaftlicher Flächen und strengere Regelungen für sogenannte „share deals“, bei denen Investor*innen Betriebsanteile kaufen und damit das Vorkaufsrecht für Landwirt*innen unterlaufen. Unsere Vorschläge beruhen auf einem intensiven Fachaustausch mit Expert*innen und Betroffenen. Der Landwirtschaftsminister tat in der Plenardebatte so, als hätte er noch nie von den Problemen auf dem hessischen Bodenmarkt gehört – dabei spricht zum Beispiel die Landjugend regelmäßig über den großen Handlungsbedarf. Wir werden die Gesetzesberatung dafür nutzen, das Thema im Bewusstsein der Regierungsfraktionen zu verankern und konkrete Verbesserungen für die bäuerliche Landwirtschaft in Hessen einzufordern.