Die verfassungsrechtlich garantierte Meinungs- und Pressefreiheit gehört zu den Fundamenten unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Freie Berichterstattung und unabhängige Medien sind fundamentale Elemente einer funktionierenden Demokratie. Bei unserem Setzpunkt im Mai-Plenum anlässlich des Internationalen Tages der Pressefreiheit haben wir die massiven Verstöße gegen die Presse- und Meinungsfreiheit in vielen Ländern verurteilt. Zwischen 2016 und 2020 wurden 400 Journalist*innen bei oder wegen der Ausübung ihres Berufes getötet. Allein in diesem Jahr verloren bereits 24 ihr Leben, außerdem sitzen aktuell 362 Medienschaffende in Haft.
Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat die Situation für Journalist*innen dramatisch verschlechtert. Ein vom russischen Parlament verabschiedetes Gesetz sieht lange Haftstrafen und hohe Geldbußen für die Veröffentlichung von „Falschnachrichten“ über die russischen Streitkräfte vor, wodurch die Arbeit von Journalist*innen stark eingeschränkt oder gänzlich verhindert wird. Eine freie und kritische Berichterstattung ist dort nicht mehr möglich. Auch in Ländern wie dem Irak oder der Türkei sind Medienschaffende erheblichen Repressalien ausgesetzt.
Presse und Rundfunk haben im demokratischen Staat die Aufgabe, die Bürger*innen so zu informieren, dass sie am Prozess der demokratischen Meinungs- und Willensbildung teilnehmen können. Mit Besorgnis sehen wir, dass Deutschland laut der weltweiten Rangliste der Organisation Reporter ohne Grenzen um 3 Plätze auf Rang 16 zurückgefallen ist, nachdem es bereits im Jahr zuvor schon um zwei Plätze abgerutscht war. Im Berichtsjahr wurden 80 gewalttätige Übergriffe auf Medienschaffende registriert. Derartigen Grundrechtsverletzungen muss mit allen Mitteln des Rechtsstaats entschieden entgegengewirkt werden.