Inhalt

26.05.2021

Petitionsgesetz

Hessen geht einen weiteren Schritt zur Stärkung des aktiven Bürger*innendialoges

Wir haben die Idee eines aktiven Bürger*innendialoges, der die Menschen zum Mitmachen animiert, Vertrauen in die Institutionen unseres demokratischen Staates stärkt und Transparenz gewährt. Dafür haben wir ein Informationsfreiheitsgesetz geschaffen, die Stelle einer oder eines Polizei- und Bürgerbeauftragten installiert und Regelungen für ein Lobbyregister vorgelegt. In dieser Reihe der aktiven Beteiligung von Bürger*innen ist das neue Petitionsgesetz, dass wir gemeinsam mit SPD, CDU und FDP in Erster Lesung in den Landtag eingebracht haben, das aktuellste Element.

Bisher war die Behandlung von Petitionen an den Hessischen Landtag lediglich in der Geschäftsordnung des Landtags geregelt. Die Neuregelung als Gesetz stärkt das verfassungsgemäße Recht der Menschen, sich mit einer Petition an den Landtag zu wenden und ist ein sehr niedrigschwelliges Angebot. Alle eingegangenen Petitionen werden im Petitionsausschuss intensiv und frei von parteipolitischen Auseinandersetzungen behandelt, die zuständigen Berichterstatter*innen unterbreiten einen Beschlussvorschlag, der im Petitionsausschuss beraten und abgestimmt wird. Anschließend wird die jeweilige Petition im Plenum des Landtags abgeschlossen. Die gemeinsame Entwicklung des Gesetzes zwischen CDU, GRÜNEN, SPD und FDP ist ein deutliches Signal, dass im Petitionsrecht nicht parteitaktische Überlegungen im Vordergrund stehen, sondern die Menschen.

In diesem Jahr wird der Petitionsausschuss in Hessen 50 Jahre alt. Die Bedeutung von Petitionen ist in den vergangenen Jahren gestiegen und mit der Schaffung eines Petitionsgesetzes wollen wir diesem Bedürfnis jetzt auch Rechnung tragen.


Weiterführende Informationen

Kontakt