Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus prägen seit Monaten die Debatten in unserem Land und auch im Landtag. Mit dem Gesetz über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen der Regierungsfraktionen stärken wir die Beteiligung des Parlaments durch klare Regeln und Fristen. Künftig wird der Landtag nicht nur wie bislang zeitnah über jede Verordnung informiert, sondern über jede Verordnung wird auch eine Aussprache im Landtag stattfinden. Im Gegensatz zum Gesetzentwurf der Opposition stellen wir sicher, dass jederzeit Maßnahmen zum Schutz vor dem Virus in Kraft sind.
Wer zu den Maßnahmen der Regierung ‚so nicht‘ sagt, muss auch sagen ‚wie dann‘. Dazu hatte und hat der Landtag nicht nur das Recht, sondern auch jederzeit die Möglichkeit. Wir wenden uns gegen jene, die Parlamentsbeteiligung sagen und Ablehnung der Maßnahmen meinen. Denn die Regierungen von Bund und Ländern haben Deutschland und Hessen bislang vergleichsweise gut durch die Krise geführt, wie der Blick in andere Staaten zeigt. Die Opposition im Landtag kritisiert in Hessen krampfhaft, was sie in den Bundesländern, in denen sie mitregieren, gut und richtig findet. Das ist schon mehr als skurril. Ebenso erteilen wir jenen eine Absage, die Parlamentsbeteiligung sagen und Entscheidung durch die Opposition meinen. Denn das Parlament besteht nicht nur aus den Oppositions-, sondern auch aus den Regierungsfraktionen.