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09.12.2021

Novellierung der Landeshaushaltsordnung

Novellierung der Landeshaushaltsordnung – moderne Haushaltswirtschaft mit Kriterien der Nachhaltigkeit

Im vergangenem Plenum fand die erste Lesung des Haushaltsmodernisierungsgesetzes im Hessischen Landtag statt. Die hessische Landeshaushaltsordnung (LHO) ist das Gesetz, das die Haushaltswirtschaft des Landes und die Rechnungslegung sowie die Prüfverfahren durch den Landesrechnungshof regelt; man könnte es als das Grundgesetz der Haushaltswirtschaft bezeichnen.

Mit der Novellierung wird der leistungsbezogene doppische Haushalt dauerhaft im Gesetz verankert. Ein besonderer GRÜNER Erfolg ist, dass erstmals auch Kriterien des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit im Gesetz fixiert sind. Unter den Wirtschaftlichkeitskriterien werden fortan „auch ökologische und soziale Folgekosten“ berücksichtigt und damit auch der Aufgabe Klimaschutz Rechnung getragen.

Mit dem Übergang von der Kameralistik zur Doppik werden auch die Begriffe verändert, so werden aus Ausgaben nunmehr Aufwendungen; dies bedeutet, dass jetzt generell auch die Abschreibungen in die Kostenkalkulation einbezogen werden. Damit eng verbunden ist der Grundsatz der Vermögensbewahrung. Das bedeutet, unterstützt durch die Vorgaben der neuen LHO wird künftig öffentliches Vermögen bewahrt, indem der ökonomische Werteverzehr umfassend ausgeglichen wird und bei Verkäufen die Erträge wieder investiert werden.

Insgesamt wird mit der Novellierung die finanzielle und wirtschaftliche Gesamtsituation des Landes im Haushaltsplan zukünftig auch transparenter dargestellt;  so ist die neue LHO ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit.

 

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