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05.07.2023

Novelle des Straßenverkehrsrechts

Ein Fortschritt für mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität in Städten und Kommunen

 

Der jüngste Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Reform des Verkehrsrechts ist ein positiver Schritt für die Verkehrswende. Mit der vorgelegten Gesetzesnovelle sollen künftig neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden. Damit kommt die Gesetzesanpassung endlich dem vielfach geäußerten Wunsch der Kommunen nach, mehr entscheiden zu dürfen – was von den Ampelparteien auch als Ziel im Koalitionsvertrag festgehalten wurde. Bislang scheitern viele verkehrsplanerische Vorhaben zur Temporeduzierung in den Kommunen vor allem daran, dass den zuständigen Verkehrsbehörden die rechtlichen Möglichkeiten fehlten. Das soll sich künftig ändern, wenn eine Kommune etwa plant, Tempo 30 an bestimmten Stellen wie beispielsweise Schulwegen, Spielplätzen oder Fußgängerüberwegen anzuordnen. In Kombination mit der letzten Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von 2020, bei der unter anderem die Hürden zur Einrichtung von Fahrradstraßen abgesenkt wurden, erweitert sich der Werkzeugkasten für Kommunen stetig, um den Verkehr in den Städten stärker zu beruhigen und die Lebensqualität für die Menschen deutlicher in den Vordergrund zu rücken.

Die Gesetzesnovelle ist gleichzeitig eine Reaktion auf die deutschlandweite Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“, die seit nunmehr zwei Jahren parteiübergreifend fordert, StVG und StVO anzupassen, um Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 km/h leichter anordnen zu können. Über 800 Kommunen, in denen zusammengerechnet 32 Millionen Einwohner*innen leben, haben sich der Initiative bislang angeschlossen.  

Wir hätten uns zwar gewünscht, Kommunen die Möglichkeit zum flächendeckenden Tempo 30 einzuräumen; nichtsdestotrotz halten wir den Entwurf für einen gelungenen Kompromiss der Ampelregierung und für einen Schritt in die richtige Richtung. Die Neuerungen müssen nun noch in die Straßenverkehrsverordnung übersetzt und mit den Ländern abgestimmt werden – ein Entwurf des BMDV wurde bereits verteilt.


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