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20.12.2021

Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes

Mehr Qualität und Chancengerechtigkeit im Studium

Mit der Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes verbessert die Landesregierung die Rahmenbedingungen für mehr Qualität und Chancengerechtigkeit im Studium an den hessischen Hochschulen. Um den vielfältigen Bildungsbiographien der Studierenden gerecht zu werden, werden Studien- und Weiterbildungsmöglichkeiten flexibilisiert, verbindliche Evaluationsprozesse in der Lehre vorgesehen sowie die didaktische Weiterbildung der Lehrenden und die Studienberatung gestärkt. Die neue Personalkategorie der „Hochschuldozentur“ eröffnet Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, die einen Fokus auf die Lehre legen, neue Karrierewege und setzt so einen Anreiz für exzellente Lehre. Mit der Überführung des in der vergangenen Wahlperiode etablierten Modellversuchs zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte in eine dauerhafte gesetzliche Regelung sollen Bildungssackgassen beendet und ein chancengerechter Zugang zum Hochschulstudium gewährleistet werden. Die Entfristung des Studierendenwerksgesetzes unterstreicht zudem die große Bedeutung, die den Studierendenwerken bei der Unterstützung der sozialen Belange von Studierenden mit geringen wirtschaftlichen Ressourcen seit nunmehr über 100 Jahren in Hessen zukommt.

In den neuen paritätisch mit Studierenden zu besetzenden Studienkommissionen wird darüber hinaus ein weiteres Gremium auf Fachbereichsebene geschaffen, das sich mit der Qualitätssicherung in Studium und Lehre beschäftigt, den Dialog zwischen Lehrenden und Lernenden fördert und die Beteiligungsrechte der Studierenden stärkt. Die Ermöglichung einer Hochschulversammlung bietet zudem die Chance, wo gewünscht, den fachübergreifenden Dialog an den Hochschulen zu intensivieren.

Mit der Verankerung der Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung und der Stärkung der Bereiche Gleichstellung, Antidiskriminierung, Barrierefreiheit und Diversität soll die Gesetzesnovelle die Hochschulen zudem unterstützen, aktuellen gesellschaftlichen Querschnittsaufgaben auch in Zukunft Rechnung zu tragen. Mit allen diesen Maßnahmen wird die Freiheit der Hochschulen, sich offen und chancengerecht weiterzuentwickeln, gestärkt.


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