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05.05.2021

Neues Gesetz schafft Platz für stationsbasiertes Carsharing

Manchmal ist ein Auto wirklich praktisch, doch private Pkw verbringen den größten Teil ihres Tages geparkt ohne gefahren zu werden. Den öffentlichen Raum voller ungenutzter Pkw voll zustellen, passt nicht zum sich verschärfenden innerstädtischen Platzmangel. Darum setzen wir auf stationsbasiertes Carsharing. Viele Nutzer*innen können teilweise oder ganz auf das eigene Auto verzichten, sparen Kosten, Wartung und Stress mit dem TÜV, während sie weiterhin ohne Einschränkungen mobil sein können. Ein Carsharing-Auto kann bis zu acht private Pkw ersetzen – ist also ein effektives Werkzeug im Kampf für die Verkehrswende.

Doch auch Carsharing-Autos benötigten Stationen und sind damit ein Platzfaktor in den Städten. Damit Anbieter von entsprechenden Angeboten auch den öffentlichen Raum für Stationen nutzen können, ging in Hessen deshalb jetzt das Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften – umgangssprachlich „Carsharing-Gesetz“ genannt – in die erste Lesung. Das Gesetz wird es Kommunen durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ermöglichen, Anbietern Stationen im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen, um so das System Carsharing vor Ort auszubauen.


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