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17.10.2022

Neue Richtlinie

Mehr Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden

Es gibt gute Nachrichten für die Energiewende! Die neue Richtlinie für Denkmalbehörden in Hessen stellt klar, dass Solaranlagen auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel zu genehmigen sind. Damit wird der Weg frei für zahlreiche Solaranlagen. Allenfalls bei einer erheblichen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals könnte eine Nichtgenehmigung in Frage kommen, jedoch werden dann alle Alternativen geprüft, um dennoch die Anbringung einer Solaranlage zu ermöglichen.

Denkmalschutz und Klimaschutz gehen also Hand in Hand. Das Landesamt für Denkmalpflege unterstützt die Behörden der Kommunen dabei, Eigentümerinnen und Eigentümer für möglichst denkmalgerechte Lösungen zu beraten. Das Landesamt arbeitet auch mit der Landesenergieagentur zusammen, um im Rahmen des Hessischen Klimaschutzplans eine Beratungsoffensive für Altbauten und denkmalgeschützte Gebäude zu erarbeiten.

Ein Umsteuern der Energieversorgung ist auf alle Ebenen unumgänglich, das ist uns allen klar. Das Gute ist aber, dass sich Denkmalschutz und Klimaschutz nicht ausschließen. Gerade ältere Denkmäler sind oft aus nachhaltigen und klimaneutralen Materialien gebaut, ihre Weiternutzung erhält gebundene Energie. Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden wird uns also einen wichtigen Schritt in der Energiewende voranbringen.


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