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27.10.2021

Nahmobilität – Förderung der Arbeitsgemeinschaft für Nahmobilität Hessen (AGNH)

Nahmobilität ist Basismobilität

Nahmobilität ist die Ausgangssituation und damit die Basis jeder Mobilität. Wir wollen in Hessen daher flächendeckend gute Bedingungen und Qualitätsstandards für den Fuß- und Radverkehr schaffen, damit kurze Wege sicher und unkompliziert zurückgelegt werden können. Denn um an ein räumliches Ziel zu gelangen, wird in Hessen jeder dritte Weg zu Fuß oder dem Fahrrad zurückgelegt. Ob wir mit dem Bus zur Arbeit, mit einem Car-Sharing Auto zur Kita, oder mit der Bahn zum Arzt gelangen wollen: am Anfang steht immer ein Weg zu Fuß, mit dem Rad oder einem Mikromobilitätsmittel wie einem (E-)Roller. Nahmobil zu sein hat durch die körperliche Bewegung zudem positive Effekte für die gesellschaftliche Gesundheit, schont die Umwelt und vermindert die Luft- und Lärmbelastungen insbesondere in den Städten. Eine gute Nahmobilität ist also ein Gewinn für alle.

AGNH als Antrieb für eine bessere Nahmobilität

In Hessen haben wir die Vorteile einer guten Nahmobilität schon früh verstanden und daher 2015 die Arbeitsgemeinschaft für Nahmobilität Hessen (AGNH) ins Leben gerufen, einem Zusammenschluss aus hessischen Städten, Gemeinden und Landkreisen, Hochschulen, Verbänden und Verkehrsverbünden. Unter dem Leitsatz „Gemeinsam für die Verkehrswende“ setzt sich die AGNH für die Stärkung der Nahmobilität ein und unterstützt hierbei die Landkreise, Städte und Gemeinden durch einen Dreiklang aus Erfahrungsaustausch, Handlungshilfen und Leitfäden. Außerdem fördert die AGNH seit 2017 im Rahmen der Förderrichtlinie Nahmobilität eine Vielzahl an Projekten in Hessen, um die Kommunen aktiv zu unterstützen. Aktuell stehen zu diesem Zweck Fördermittel des Landes von jährlich 15,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Förderung von Projekten

Die Bandbreite an geförderten Projekten ist dabei sehr vielfältig: vom Ausbau eines Geh- und Radweges in Frankfurt, über das Aufstellen von Fahrradabstellanlagen und Radroutenwegweisern in Edermünde, bis hin zur Erstellung eines ganzen Radverkehrskonzepts im Odenwaldkreis. Förderfähig sind dabei Projekte, mit denen die Bedingungen für Fußverkehr, das Rad und sonstigen nicht motorisierten Verkehrs verbessert werden, beispielsweise für eine nahmobilitätsfreundliche Infrastruktur, für innovative Modellprojekte, für die Erstellung von Konzepten oder auch für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Entsprechende Förderanträge können von den Landkreisen, Städten, Gemeinden, Gemeinde- und Zweckverbänden sowie Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen bei Hessen Mobil als zuständige Bewilligungsstelle eingereicht werden.

 

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