Nach nur wenigen Monaten im Amt hat Wirtschaftsminister Mansoori (SPD) seine parteilose Staatsekretärin Messari-Becker den Stuhl wieder vor die Tür gesetzt. Es ist unstreitig, dass ein Minister eine Staatsekretärin, die eine politische Beamtin ist, ohne Nennung von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzen kann. Mansoori hat es aber dabei nicht belassen, sondern als Begründung angeführt: „Ein nicht hinnehmbares Fehlverhalten, das meinen Werten und Ansprüchen an meine engsten Mitarbeitenden widerspricht, entzog mir die Grundlage für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihr. Da sich der Vorfall außerhalb des Dienstverhältnisses ereignete, werde ich mich zu den Einzelheiten nicht äußern.“
Mit dieser öffentlichen Bloßstellung seiner Staatssekretärin, die allen möglichen Spekulationen Tür und Tor geöffnet hat, wurde der Ruf von Frau Messari-Becker nachhaltig beschädigt. Minister Mansoori hätte seine Staatssekretärin in der Öffentlichkeit nicht mit an Rufmord grenzenden Behauptungen beschädigen dürfen. Dass er hierdurch die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht verletzt hat und zudem noch im Raum steht, dass er Mitarbeitende aus dem Ministerium dafür eingesetzt hat, im Privatleben von Messari-Becker herum zu schnüffeln, wurde auf Antrag von Bündnis90/Die Grünen und der FDP ein Untersuchungsausschuss des Landtages eingesetzt. Der Ausschuss soll die Umstände und eventuelle Rechtsverstöße klären, die zur Entlassung führten.
In der ersten Sitzung des Ausschusses wurde von dem Sachverständigen Prof. Thorsten Masuch, unter anderem Mitverfasser eines Kommentars zum hessischen Beamtenrecht, überzeugend klargestellt, dass Mansoori seine Fürsorgepflicht als Dienstherr grob verletzt hat. Das Vorgehen von Minister Mansoori war nicht nur respektlos, sondern verletzt auch fundamental seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitenden. So geht man als Dienstherr nicht mit seinen Beamtinnen und Beamten um. Dieses selbstherrliche Vorgehen hat in einer modernen Verwaltung nichts zu suchen. Es stellt sich die Frage: War dem Minister sein eigenes Ansehen in der Öffentlichkeit wichtiger als die Wahrung von Recht und Gesetz? Herr Mansoori muss sich deshalb hinterfragen, ob er den Anforderungen und Wertevorstellungen, die er an seine Mitarbeitenden stellt, selbst gerecht wird. Man darf aber bezweifeln, dass er hierzu die nötige Selbstkritik und Stärke aufbringt.
Es bleibt spannend im Ausschuss, in der nächsten Sitzung wird die ehemalige Staatsekretärin selbst zu Wort kommen.