Inhalt

18.05.2022

Lebensmittelüberwachung ist Daueraufgabe

Die Zuständigkeiten bei der Lebensmittelsicherheit sind klar geregelt: Zuerst ist es Aufgabe der Unternehmer, für sichere Lebensmittel zu sorgen. Die Landkreise sind dafür zuständig, zu kontrollieren, dass die Betriebe dieser Verantwortung nachkommen. Die Fachaufsicht liegt beim Ministerium. Und eines ist noch einmal deutlich hervorzuheben: Dass die Zuständigkeit der Kontrollen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten liegt ist keine Idee von uns GRÜNEN gewesen, sondern erfolgte im Rahmen der Kommunalisierung in 2005 – auch auf Drängen der Kommunen selbst.

Leider wird der aktuelle Fall in Groß-Gerau immer wieder verglichen mit dem Wilke-Fall. Das sind allerdings zwei unterschiedliche Ebenen: Im Fall von Wilke gab es Kontrollen, die eklatanten Mängel wurden aber schlichtweg nicht gemeldet. Im Fall in Groß-Gerau wurden in den letzten zwei Jahren keine Kontrollen durchgeführt, obwohl der Betrieb gerade erst in der Kontrollfrequenz hochgestuft wurde. Wichtig zu wissen ist auch, dass der Betrieb in Groß-Gerau nicht unter EU-Zulassung fällt. Das Regierungspräsidium hat den Betrieb also nie gesehen. Dass keine Kontrollen durchgeführt wurden ist nicht entschuldbar, da die Kontrollfrequenz vor der Pandemie im Landkreis gut war. Das Ministerium hat während der Corona-Pandemie zudem mehrfach auch per Erlass deutlich gemacht, dass weiterhin kontrolliert werden muss.

Im aktuellen Fall ist nach allem, was wir wissen, das Unternehmen seiner Verantwortung nicht nachgekommen. Auch der zuständige Landkreis hat erklärt, dass er der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe der Kontrolle nicht nachgekommen ist. Als der Fall beim Ministerium bekannt wurde, ist dort unverzüglich gehandelt worden. Der rohkostverarbeitende Betrieb wurde nach Sichtung durch die Task-Force und auf deren Anraten hin geschlossen und zwar noch bevor ein kausaler Zusammenhang mit den Listeriose-Fällen nachgewiesen wurde. Es ist richtig und lobenswert, dass der Landkreis seine Versäumnisse transparent gemacht hat und nun Maßnahmen ergreift, um die Lebensmittelkontrollen zu verbessern.

Priska Hinz hat nach Wilke-Wurst ein Sicherheitsnetz gespannt, das gegriffen hat. Darauf ruht sich aber niemand aus, denn die Verbesserung der Lebensmittelkontrollen ist eine Daueraufgabe. Damit die Kontrollen weiter in Qualität und Quantität gestärkt werden, wollen wir, dass die im Rechnungshofbericht aufgeführten Punkte in Angriff genommen werden: Unterstützung der Kommunen bei der Beprobung, stärkere Einbindung der Task Force Lebensmittelsicherheit, Ausweitung der Kontrollen von überregionalen Betrieben und Spezialbetrieben ohne EU-Zulassung, verstärkte Schulung der Lebensmittelkontrolleure und eine sinnvolle Aufstockung der Stellen.

Immer wieder angeführte Forderungen von mehr Personal greifen zu kurz, denn mehr Personal heißt nicht, ein Mehr an oder bessere Kontrollen. Wir wollen zudem die Veterinär-Ämter dazu anregen, mehr Kontrolle durch Selbstkontrolle zu erreichen. In erster Linie müssen aber die Betriebe daraufhin wirken, dass Hygienemängel vermieden werden, denn gesundheitliche Folgen für Verbraucher*innen sind unentschuldbar. Die Kontrollen müssen qualitativ so gut sein, dass Hygienemängel auch entdeckt werden. Nur entdeckte und dann auch gemeldete Mängel führen durch konsequentes Handeln und Abstellen zu einem guten Verbraucher*innenschutz.

Im kommenden Umweltausschuss werden wir uns weiter mit dem Thema befassen und den Bericht des Rechnungshofes mit Vertreter*innen des Hessischen Rechnungshofes besprechen. Wir hoffen, dass im Gegensatz zur Plenardebatte dann seitens der Opposition wieder eine faktenbasierte und inhaltlich korrekte Befassung mit dem Thema möglich sein wird.


Weiterführende Informationen

Kontakt