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17.11.2021

Kreditaufnahme zur Bekämpfung der Pandemie war zulässig -

an Ausgestaltung muss gearbeitet werden

Die Aufnahme von Krediten zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise war zulässig. Dies durfte ausdrücklich auch mit der einfachen Mehrheit der Mitglieder des Hessischen Landtags geschehen. Das haben die Richter*innen des Staatsgerichtshofes in ihrem Urteil vom 27. Oktober bestätigt. Für die Bürger*innen, Kommunen und Unternehmen in Hessen bedeutet das: Alle bislang gezahlten Hilfen bleiben vollumfänglich in Kraft. Noch nicht bewilligte Hilfen werden nun entlang der Kriterien des Staatsgerichtshofs überprüft.

Das Land bleibt handlungsfähig und hilft weiterhin dabei, die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen. Dieses Signal ist – auch angesichts der wieder deutlich steigenden Corona-Zahlen – für alle Menschen in Hessen wichtig. Ohne die mit den Krediten aus dem Sondervermögen finanzierten Maßnahmen hätten weder das Gesundheitssystem, noch die Kommunen, noch die hessische Wirtschaft so wirkungsvoll in der Krise unterstützt werden können. Die allermeisten Maßnahmen wurden mit einer breiten Mehrheit aus allen Fraktionen im Haushaltsausschuss beschlossen. Hessen ist trotz aller Härte vergleichsweise gut durch die Krise gekommen, das ist auch diesen Maßnahmen zu verdanken.

Allerdings ist die Ausgestaltung des Gute-Zukunft-Sicherungsgesetzes zur Finanzierung der Corona-Hilfen mit der Verfassung nicht vereinbar und wir nehmen dies sehr ernst. Alle kritischen Punkte, auf die der Staatsgerichtshof hingewiesen hat, werden nun überprüft und in eine verfassungskonforme Haushaltstechnik umgesetzt. Für den Haushalt 2022 stellen wir die weiterhin notwendigen Corona-Hilfen auf eine neue gesetzliche Grundlage – entlang der Kriterien des Staatsgerichtshofes.

Wie von den Richter*innen des Staatsgerichtshofes bereits angemerkt, war die Bewältigung einer solchen Krise für alle Neuland. Klar war nur: Die Überlastung des Gesundheitssystems musste verhindert werden. Die Menschen hatten Angst – um ihre Gesundheit und um ihre Arbeitsplätze. Unter hohem zeitlichen Druck war es nötig, Verantwortung zu übernehmen. In dieser Situation war das Sondervermögen eine Entscheidung als Signal, dass das Land in der Krise handlungsfähig ist und möglichst weitgehende Sicherheit bietet. Mit dieser Entscheidung steht Hessen nicht alleine da: Die Mehrheit der Bundesländer hat zur Bewältigung der Krise ein Sondervermögen auferlegt – darunter auch Länder mit Regierungsbeteiligungen von SPD und FDP.

Die Koalition arbeitet seit fast zwei Jahren entschlossen daran, die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Hessen zu begrenzen. Die bisherigen Hilfen bleiben bestehen. Noch nicht bewilligte Hilfen werden überprüft. Für den Haushalt 2022 werden die weiterhin notwendigen Corona-Hilfen auf eine neue gesetzliche Grundlage im Landeshaushalt gestellt, entlang der Kriterien des Staatsgerichthofs. Die Menschen in unserem Land können sich weiterhin darauf verlassen, dass ihnen in der Corona-Krise geholfen wird.


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