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15.02.2022

Kodex für gute Arbeit fördert faire Beschäftigungsbedingungen an Hessens Hochschulen

Exzellente Forschung und Lehre setzen faire Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen voraus. Nur mit beruflicher Planbarkeit und fairen Arbeitsbedingungen können Wissenschaftler*innen ihre Potenziale entfalten, innovative Lösungen für die großen Herausforderungen unserer Zeit entwickeln, den wissenschaftlichen Nachwuchs angemessen fördern und qualitativ hochwertige Lehre vor- und nachbereiten.

Aus diesem Grund unternimmt die Landesregierung und das GRÜNE Wissenschaftsministerium vielfältige Anstrengungen, um faire und sichere Arbeitsbedingungen an den hessischen Hoch-schulen zu fördern. Mit dem Hessischen Hochschulpakt 2021-2025 erhalten die Hochschulen eine deutlich breitere und verlässliche Grundfinanzierung, mit der sie sich im Gegenzug verpflichten, die Zahl der unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse für wissenschaftliches, künstlerisches und wissenschaftsnahes Personal auszubauen. Die jährliche Steigerung des Paktes um 4% geht über die Steigerung des Tarifvertrags hinaus und ermöglicht damit u.a. einen Ausbau des dauerhaft beschäftigten Personals. Konkrete Zielzahlen für unbefristetes Personal werden darüber hinaus wie im Pakt vereinbart in den Zielvereinbarungen mit den einzelnen Hochschulen festgelegt. Durch die Einrichtung und Kofinanzierung von 300 zusätzlichen W-Stellen für Professorinnen und Professoren werden die Hochschulen bei der Verbesserung der Betreuungsrelation unterstützt und Personal entlastet. Die Einführung der neuen Personalkategorie der Hochschullektorin bzw. des Hochschullektors sowie der Tandemprofessur an HAWs im novellierten Hessischen Hochschulgesetz eröffnet zudem neue Karrierewege jenseits und hin zu einer Professur.

Mit der im Dezember 2021 geschlossenen Vereinbarung eines Kodex für gute Arbeit wird in Hessen nun ein weiterer bedeutender Schritt gegangen, um die Beschäftigungsbedingungen an den hessischen Hochschulen weiter zu verbessern. Die 14 staatlichen Hochschulen in Hessen verpflichten sich in der zwischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Personalvertretungen und Hochschulen verhandelten Erklärung auf Grundsätze für eine bessere Beschäftigungsqualität:

  • Der Kodex hält u.a. fest, dass Personal, das überwiegend Daueraufgaben wahrnimmt, grundsätzlich unbefristet beschäftigt wird. Unter Daueraufgaben fallen bspw. Aufgaben in Wissenschaftsmanagement, Fachbereichsgeschäftsführung, Arbeitssicherheit, Tierschutz, Laborleitung und Gerätebetreuung sowie Studiengangskoordination, aber auch die Tätigkeit der Lehrkräfte für besondere Aufgaben.
  • Für Qualifikationsstellen ist die Laufzeit so zu vereinbaren, dass das Qualifikationsziel erreicht werden kann. Die Laufzeit von Erstverträgen für Promovierende beträgt daher möglichst mindestens drei Jahre, von Folgeverträgen mindestens zwei Jahre. Mindestens ein Drittel der Arbeitszeit der Promovierenden ist dabei für die eigenständige wissenschaftliche Qualifikation vorzusehen.
  • Postdoktorandinnen und Postdoktoranden sollen Arbeitsverträge von mindestens drei Jahren erhalten, spätestens nach zwei Jahren wird ihnen mit Blick auf berechenbare Karrierewege eine Zielvereinbarung angeboten und sie werden von den Hochschulen mithilfe von Personalentwicklungskonzepten bezüglich Karrierewegen innerhalb und außerhalb der Wissenschaft besser beraten.
  • Um Weiterbeschäftigungen trotz Auslaufens von Drittmittelprojekten sicherzustellen, entwickeln die Hochschulen Finanzierungsinstrumente wie etwa Überbrückungs- und Auslauffonds. Bei der Besetzung unbefristeter Stellen sind zudem künftig befristet Beschäftigte unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen bevorzugt zu berücksichtigen.
  • Ab dem Sommersemester 2022 erhalten studentische Hilfskräfte eine Vergütung von mindestens 12 Euro, die nach Tarifabschlüssen zu steigern ist. Zudem verpflichten sich die Hochschulen zukünftig, die arbeitsrechtlichen Grundsätze u.a. in den Bereichen Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und gesetzlicher Pausenzeiten konsequenter einzuhalten.

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