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10.03.2022

Kein Einschlag in alten Buchenwäldern

Buchen prägen unseren hessischen Wald und vor allem alte Buchen sind oft ein Artenparadies. Deshalb wollten wir von der Landesregierung mit einer mündlichen Frage im Hessischen Landtag wissen, was die Landesregierung für den Schutz alter Buchenbestände tut. Die Antwort hat gezeigt, dass das Einschlags-Moratorium für alte Buchen verlängert und sogar ausgeweitet wird: Im Staatswald in Natura-2000-Gebieten werden bis zum Herbst 2024 in über 100-jährigen Buchenwäldern mit geschlossenem Kronendach keine Holzeinschläge mehr erfolgen. In FFH-Gebieten gilt dies sogar für alle über 100-jährigen Buchenbestände, auch wenn das Kronendach schon Lücken aufweist. Das ist insgesamt ein wichtiges Zeichen, denn alte Bäume sind ein wichtiger Lebensraum und Mikrokosmos für viele Tier- und Pflanzenarten.

Der Schutz soll aber nicht da enden, wo der Hessische Staatswald aufhört. Das Land Hessen hat daher über die gesetzlichen Pflichten hinaus mit den Kommunal- und den Privatwaldbesitzenden Verträge geschlossen. Darin verpflichten sich die Waldbesitzenden, bei der Bewirtschaftung von Waldflächen mit einer Größe von insgesamt rund 30.000 ha in Natura-2000-Gebieten, die Waldflächen, die Waldlebensraumtypen und die Laubholzaltbestände zu erhalten. Dafür werden jährlich 300.000 € bereitgestellt.

Etwa ein Viertel der Fläche der über 120-jährigen Buchenwälder – das sind 9.300 ha – wurde im Staatswald dauerhaft der Natur überlassen. Hier findet kein Einschlag mehr statt. Für Buchenwälder in Natura-2000-Gebieten werden in Hessen außerdem für alle Gebiete Maßnahmenpläne aufgestellt, um den Zustand zu erhalten oder, wenn nötig, zu verbessern.


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