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01.07.2021

Hessische Bundesratsinitiative gegen Steuerkriminalität

Hessen will das Börsengesetz ändern, damit Steuerstraftaten früher erkannt werden können. Dazu hat Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir im Mai eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, um den Informationsaustausch zwischen Finanzämtern und Börsen zu verbessern. Eine breite Mehrheit der Länderkammer hat die Initiative im Juni befürwortet.

Bisher dürfen Börsen und Börsenaufsicht Handelsdaten nur dann den Finanzbehörden mitteilen, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse oder eine Steuerstraftat vorliegt. Diese Verschwiegenheitspflicht führt dazu, dass Handelsstrategien wie bei Cum-Ex oder Cum-Cum jahrelang unentdeckt bleiben. Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien binnen kurzer Frist ge- und verkauft. Dadurch konnte eine frühere Gesetzeslücke genutzt werden, um sich von Finanzämtern Kapitalertragssteuern erstatten zu lassen, die gar nicht gezahlt wurden. Diese Geschäfte führen nicht nur zu hohen Haushaltsbelastungen, sondern untergraben durch irreführende Preissignale auch das Vertrauen in die Funktionsweise des Marktes.

Von anderen Aufsichtsbehörden wie der Bafin dürfen Finanzämter seit einer Gesetzesänderung 2015 schneller Daten abfragen: Damals wurde bei dem Kreditwesensgesetz und dem Wertpapierhandelsgesetz das Kriterium des zwingend öffentlichen Interesses gestrichen. Das Börsengesetz dahingehend zu ändern, wurde damals allerdings versäumt.

Diese Verschwiegenheitspflicht ist längst nicht mehr zeitgemäß. Damit die Steuerverwaltung ihrer wichtigen Arbeit auch in anderen Fällen leichter nachgehen kann, hat Hessen nun die Änderung eingebracht: Nach der Zustimmung des Bundesrats ist jetzt der Bundestag am Zug, denn das Börsengesetz ist Bundesrecht. Wir finden: ein besserer Informationsaustausch zwischen Börsen-, Aufsichts- und Finanzbehörden ist zwingend erforderlich, um Steuerkriminalität noch entschiedener und erfolgreicher zu bekämpfen!


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