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29.03.2023

Hessen bekommt erstmals ein Integrationsgesetz

Erstmals wird es in Hessen ein Integrations- und Teilhabegesetz geben – das ist ein großer GRÜNER Erfolg. Im vergangenen Plenum wurde es im Hessischen Landtag verabschiedet. In dem Gesetz werden die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen zur Gestaltung des Zusammenlebens in Vielfalt rechtlich verankert. Dieses Gesetz richtet sich an alle hier lebenden Menschen, denn Integration betrifft uns alle – egal, wie lange wir schon hier leben.

Das Gesetz ist ein klares Bekenntnis zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und jeder Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Besonders erfreulich ist, dass der Gesetzentwurf um den Begriff „Menschen mit Migrationsgeschichte“ erweitert wird. Dadurch werden People of Colour (POC) bei den Maßnahmen der Verwaltung zu Teilhabe und Integration berücksichtigt. Damit setzt Hessen ein klares Zeichen gegen Ausgrenzungen aller Art: Extremismus, Hass, Hetze und Diskriminierung haben bei uns keinen Platz.

Unser Gesetzentwurf enthält umfassende Maßnahmen zur Bildungsteilhabe, beispielsweise durch das Recht auf Beschulung für in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebrachte Minderjährige. Das Gesetz umfasst außerdem Maßnahmen, um die Willkommens- und Anerkennungskultur weiterzuentwickeln und das respektvolle und friedliche Zusammenleben in Vielfalt zu unterstützen. Wichtig sind zudem Maßnahmen für eine interkulturelle Öffnung der Verwaltung sowie die Verankerung der 33 WIR-Vielfaltszentren überall im Land. Die Vielfaltszentren verändern Strukturen, schaffen Synergien, stärken Netzwerke vor Ort und entwickeln neue Ideen. 

Hinzu kommen Förderungen für Kommunen. Sie können pro geflüchtete Person, die nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG) aufzunehmen ist und bereits einen Schutzstatus zuerkannt bekommen hat, ein Integrationsgeld von 3000 Euro erhalten, um die soziale Betreuung zu gewährleisten. Diese Regelung wurde aus dem LAG übernommen.

Der Stellenwert des Erlernens der deutschen Sprache wird festgeschrieben. Das Land bekennt sich dazu, Neuzugewanderten im Rahmen von Landesprogrammen entsprechende Maßnahmen anzubieten, solange und soweit kein entsprechendes Angebot des Bundes existiert. Die Förderung der Einbürgerung von Ausländer*innen wird als Ziel festgeschrieben. Ein Förderungsgebot für Projekte, die der Wertevermittlung des Rechtsstaats an alle in Hessen lebenden Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte dienen, ist geregelt.

Integrationspolitik ist eine Daueraufgabe und ein Prozess. Mit diesem Gesetz wird wirkliche Chancengerechtigkeit und Teilhabe besser und auch einfacher gelingen.


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