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17.11.2021

Hessen bekommt ein Petitionsgesetz

Anhörung und 2. Lesung

Für uns ist die Stärkung des Petitionsrechts als Teil eines aktiven Bürger:innendialoges auch eine Stärkung der Demokratie. Das gemeinsam mit SPD und FDP eingebrachte Gesetz zur Behandlung von Petitionen an den Hessischen Landtag wurde vergangene Woche in 2. Lesung beraten. Für die das Gesetz tragenden Fraktionen ist es weiterhin ein deutliches Signal an die Menschen in unserem Land, dass im Petitionsrecht nicht parteitaktische Überlegungen im Vordergrund stehen, sondern die Petent:innen und ihre Anliegen. Gemeinsam mit CDU, SPD und FDP haben wir nach der konstruktiven Anhörung zu unserem Gesetzesentwurf einen Änderungsantrag auf den Weg gebracht, den wir im Rahmen einer 3. Lesung im Dezemberplenum beraten werden.

Die Neuregelung als Gesetz stärkt das verfassungsgemäße Recht der Menschen, sich mit einer Petition an den Landtag zu wenden. Mit dem Petitionsgesetz führen wir eine Reihe von Schritten fort, die mit dem Informationsfreiheitsgesetz, dem Polizei- und Bürgerbeauftragten und der Vorlage einer Regelung für ein Lobbyregister mehr Transparenz schafft. Mit Dialog, Mitwirkung und Transparenz haben wir in den vergangenen Jahren die Idee des aktiven Bürger:innendialogs vorangebracht und gehen diesen Weg konsequent weiter.

In unserem gemeinsamen Änderungsantrag wollen wir die Anregungen des hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aufnehmen. Darüber hinaus werden wir die Möglichkeiten eine Petition zu stellen für Menschen, die einer Freiheitsentziehung unterliegen, konkretisieren.

Seit 50 Jahren beschäftigt sich der nichtöffentlich tagende Petitionsausschuss intensiv mit den verschiedensten Anliegen der Menschen. Die Bedeutung von Petitionen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und mit der Schaffung eines Petitionsgesetzes wollen wir diesem Bedürfnis Rechnung tragen. Wir stärken damit das niedrigschwellige Angebot, mit dem Bürger:innen sich mit Anregungen, Kritik oder Beschwerden an den Landtag wenden können. Alle eingegangenen Petitionen werden im Petitionsausschuss intensiv, konstruktiv und frei von parteipolitischen Auseinandersetzungen behandelt und wir haben bereits die Möglichkeiten von Vor-Ort-Terminen, Runden Tischen und auch Sprechstunden an verschiedenen Orten in Hessen etabliert. Mit dem Gesetz zur Behandlung von Petitionen an den Hessischen Landtag gehen wir einen weiteren Schritt zur Stärkung des aktiven Bürger:innendialogs.


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