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07.03.2023

Hessen bekommt ein Nahmobilitätsgesetz

Erstmals erhält Hessen ein eigenes Gesetz für den Fuß- und Radverkehr. Vor fünf Monaten übergab das Volksbegehren Verkehrswende noch 70.000 Unterschriften an unseren Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. Nun haben wir einen eigenen Entwurf für ein Nahmobilitätsgesetz in den Landtag eingebracht – ein absolutes Novum ganz im Sinne der Verkehrswende und ein gemeinsamer Erfolg von Zivilgesellschaft und Politik.

Wenn es um Mobilität geht, gilt in den Köpfen der Menschen seit langem: Zuerst das Auto, dann lange nichts, und dann erst kommen das Fahrrad und der Fußverkehr. Diese Sichtweise wollen wir GRÜNE aus den Strukturen der Landesgesetzgebung entfernen und schaffen mit dem Gesetz erstmals rechtliche Grundlagen zur weiteren Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs. Unser Ziel daher: mehr Gleichberechtigung für alle Verkehrsteilnehmer*innen, eine gute und sichere Infrastruktur für Radfahrende und Zufußgehende unter Berücksichtigung der „Vision Zero“ – keine Todesopfer im Straßenverkehr – und eine bessere Organisation des motorisierten Individualverkehrs durch mehr Parkraummanagement. Denn Nahmobilität ist die Basis jeder Mobilität. Sichere und attraktive Bedingungen für die Nahmobilität spielen für uns daher eine zentrale Rolle für mehr Klimaschutz und Lebensqualität der Menschen in Hessen.

In der aktuellen Gesetzeslage auf Landesebene regelt bislang das ÖPNV-Gesetz die Verhältnisse für Bus und Bahn und das Straßengesetz die Verkehrswege für Autos, LKW und Motorräder. Die Infrastruktur für Fuß- und Radverkehr lief bei den Planungen dabei im Idealfall so mit. Jetzt bekommen diese Mobilitätsformen ihr eigenes Gesetz – ein großer Schritt hin zu mehr klimafreundlicher Mobilität in Hessen. Neben den oben genannten Zielen sieht unser Gesetzentwurf folgende Kernpunkte vor:

  • die Verankerung der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität in Hessen (AGNH) und der damit verbundenen Nahmobilitätsrichtlinie
  • Zehn Prozent des Straßenbauetats müssen zusätzlich in Radinfrastruktur gesteckt werden. Das war bislang das politische Ziel unserer Fraktion im Bereich Straßenbau. Jetzt haben wir genau dieses Ziel gesetzlich festgeschrieben. Wer das ändern will, muss das Gesetz zukünftig ändern.
  • die Vorbildfunktion des Landes – als größter Arbeitgeber in Hessen – bei Fahrradabstellplätzen
  • Aufenthaltsqualität wird in den Planungsgrundsätzen des öffentlichen Raums verankert.
  • Parkraummanagement und Abbiegeassistenten an Landesfahrzeugen.

Es ist kein Geheimnis: Dieses Gesetz ist ein Ergebnis des erfolgreichen Bürgerbegehrens Verkehrswende, deren originärer Gesetzesentwurf zwar verfassungswidrig, aber Impulsgeber für das nun vorgelegte Nahmobilitätsgesetz ist. Wir bedanken uns ausdrücklich für das großartige Engagement des Bürgerbegehrens, das auch am Verfahren des Nahmobilitätsgesetzes mitgewirkt hat.


Weiterführende Informationen:

Seit der Gründung der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität in Hessen (AGNH) im Jahr 2015 unterstützen wir die hessischen Städte und Gemeinden bei der Verbesserung der Nahmobilität. Das wesentliche Förderinstrument ist dabei die Nahmobilitätsrichtlinie, über die wir in den vergangenen Jahren knapp 600 Geh- und Radwegeprojekte in hessischen Städten und Gemeinden mit fast 140 Millionen Euro gefördert haben. Die Bandbreite der Projekte ist dabei sehr vielfältig: vom Ausbau eines Geh- und Radweges über das Aufstellen von Fahrradabstellanlagen und Radroutenwegweisern bis hin zur Erstellung eines ganzen Radverkehrskonzepts. Als zentrale Hilfestellung dienen den Kommunen dabei verschiedenste Leitfäden der AGNH, wie die Qualitätsstandards und Musterlösungen oder der Leitfaden für Radabstellanlagen. Da sich die Städte und Gemeinden sehr zufrieden zu dem Beratungsangebot und den Antragsverfahren der AGNH geäußert haben, verlängern wir das Förderprogramm der Nahmobilitätsrichtlinie nun bis zum Jahr 2029.

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