Inhalt

22.06.2021

Glücksspielgesetz

42 Millionen Euro für Jugend, Wohlfahrt und Sport

Sie sind für den von uns angestoßenen gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie den ökologischen und sozialen Aufbruch dieses Jahrzehnts unverzichtbar: Institutionen wie der Landessportbund, der Hessische Jugendring, die Träger der außerschulischen Jugendbildung, der Ring politischer Jugend sowie die Liga der freien Wohlfahrtspflege. Für ihre Arbeit brauchen sie neben großer Wertschätzung auch die Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel. Darum haben wir das Gesetz zur Neuregelung des Glücksspielgesetzes im Juni-Plenum in zweiter Lesung diskutiert, unter anderem um die Zuwendungen an diese Destinatäre zu erhöhen.

Wir setzen mit unserem Gesetz ein Versprechen aus dem Jahre 2019 um, dass neben der damaligen Erhöhung der Zuwendungen an die Destinatäre um 10 Prozent eine zusätzliche Erhöhung um weitere 10 Prozent folgen wird. Beim Hessischen Jugendring ergibt sich eine Erhöhung um plus 237 600 Euro auf 2,6 Millionen Euro, beim Landessportbund Hessen eine Erhöhung um rund 2,2 Millionen Euro auf 24,3 Millionen Euro, bei der Liga der freien Wohlfahrtsverbände um rund 600.000 Euro auf 6,4 Millionen Euro, bei den Trägern außerschulischer Jugendbildung um mehr als 700.000 Euro auf 7,9 Millionen Euro und beim Ring politischer Jugend auf um fast 70.000 Euro auf 750.00 Euro.

Wir stellen damit insgesamt 42 Millionen Euro aus Lotto- Mitteln für diese Institutionen zur Verfügung und zeigen damit, wie wichtig und wertvoll uns die Arbeit dieser Organisationen ist. Zudem haben wir als Anregung aus der Anhörung zu diesem Gesetz vereinbart, dass es eine externe und unabhängige Evaluation der Glücksspielsuchtbekämpfung geben wird und das Land Hessen 1 Millionen Euro für ein Netz von Beratungsstellen zu diesem Thema geben wird.


Weiterführende Informationen

Kontakt