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02.03.2022

Gewalt an Frauen entschieden entgegentreten

Jede dritte Frau erfährt Gewalt. Um betroffenen Frauen Hilfe zukommen zu lassen und mit präventiven Maßnahmen Gewalt vorzubeugen, unterstützt das Land Hessen insbesondere Beratungs- und Interventionsstellen sowie Frauenhäuser. Durch die Unterzeichnung der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet aktiv für die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen einzustehen sowie den Betroffenen Schutz und Unterstützung zu gewähren. Die Istanbul-Konvention definiert jegliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung und als Zeichen der Ungleichstellung von Frauen und Männern.

Es ist daher erfreulich, dass auch 2022 die Mittel zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erneut aufgestockt wurden, um das Hilfesystem in Hessen weiter zu stärken. Dieses Jahr wird eine Landeskoordinierungsstelle gemäß Artikel 10 der Istanbul-Konvention errichtet, die vor allem für die Umsetzung, Beobachtung, Koordinierung und Bewertung politischer Maßnahmen zuständig ist. Im Haushalt 2022 wurden für die damit verbundenen Personalstellen 250.000 Euro bereitgestellt. Insgesamt fördert der Landtag das Frauenschutzsystem und den Kinderschutz mit über 10 Millionen Euro, zusätzlichen 1,74 Millionen Euro für konkrete Projekte zum Schutz von Frauen vor Gewalt und einer weiteren Millionen Euro zur Abfederung coronabedingter Mehrbedarfe.

Neben den Mitteln für die Landeskoordinierungsstelle, werden dieses Jahr über 5,4 Millionen Euro für Frauenhäuser zur Verfügung gestellt. Davon dienen 2 Millionen der Erweiterung der Personalressourcen, um den Mehrbedarf an Beratung und Betreuung zu decken. Zudem werden die Beratungs- und Interventionsstellen sowie der Kinderschutz mit weiteren 4,6 Millionen Euro unterstützt. Erstmalig werden Ausgaben für Sprach- und Gebärdensprachdolmetscherleistungen von Frauenschutzsystemen gefördert. Damit wird Frauen mit Migrationshintergrund und Frauen mit Sprach- und Hörbehinderung der Zugang zum Hilfesystem bei Gewaltbetroffenheit erleichtert.

Auch die Projekte von profamilia und FIM- Frauenrecht ist Menschenrecht e.V., die sich für die Unterstützung von Betroffen weiblicher Genitalverstümmelung einsetzen, erhalten weiterhin eine Förderung. Es ist zu betonen, dass weibliche Genitalverstümmlung in Hessen noch immer ein Problem darstellt und ein massiver Eingriff in die körperliche und psychische Unversehrtheit von Mädchen und Frauen ist.

Da sexualisierte Gewalt nicht nur Frauen betrifft, werden ab diesem Jahr die Einrichtung von vier Beratungsstellen für Jungen und Männer, die Gewalt erfahren haben, gefördert, da männliche Opfer von Gewalt oft Schwierigkeiten haben, eine geeignete Unterstützung zu finden. Teil der Förderung ist ebenfalls die finanzielle Unterstützung des Forensischen Konsils Gießen und dem Modell Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigungen, welches eine vertrauliche Spurensicherung für Gewaltbetroffene ermöglicht, die verbunden ist mit einer gewaltsensiblen medizinischen Versorgung und der Vermittlung in psychosozialen Hilfeangeboten.

Mit dem Projekt „Wohnen nach dem Frauenhaus“ stellt das Land Hessen in einigen Städten erstmalig Wohnungen bereit, um Frauenhäuser zu entlasten und Frauen, die nach dem Frauenhausaufenthalt bereit und in der Lage sind, eigenständig ihr Leben fortzusetzen, eine Perspektive zu geben.

Wir danken allen Engagierten, die alles dafür tun, um Gewalt präventiv zu verhindern und Betroffene von Gewalt zu unterstützen. Der Landtag bittet zudem alle Menschen in Hessen jeglichen Hinweisen auf Gewalt sensibel nachzugehen, zu melden und Betroffenen Unterstützung aufzuzeigen.


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