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06.02.2023

Erfolgreiche Bilanz zur Nahmobilität in Hessen

Nahmobilität ist die Basis jeder Mobilität. Hinter diesem Satz steckt die einfache Tatsache, dass jeder Weg –  ob zur Haltestelle, zur Abstellanlage oder zum Auto (etwa in einer Quartiersgarage) – mit den Füßen oder auch mit einem Rollstuhl zurückgelegt werden muss. Hinzu kommt, dass Nahmobilität positive Effekte auf die Gesundheit hat, die Umwelt schont und Luft- und Lärmbelastungen vermindert. Für uns spielt eine sichere und attraktive Nahmobilität in Hessen daher eine zentrale Rolle für die Lebensqualität und Attraktivität unserer Städte und Gemeinden.

Seit der Gründung der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) im Jahr 2015 können wir in unserem Bundesland hierzu auf beachtliche Ergebnisse zurückblicken. So haben wir über die Nahmobilitätsrichtlinie in den vergangenen Jahren mit fast 140 Millionen Euro knapp 600 Geh- und Radwegeprojekte in hessischen Städten und Gemeinden gefördert. Gemeinsam mit den Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes belaufen sich die jährlichen Fördermittel mittlerweile auf über 20 Millionen Euro.

Wir befinden uns in Hessen damit auf einem guten Weg. Das bestätigen auch die Städte und Gemeinden, die sich sehr zufrieden zu dem Beratungsangebot und den Antragsverfahren geäußert haben. Damit noch mehr Hess*innen besser und sicher unterwegs sein können, verlängern wir daher das Förderprogramm der Nahmobilitätsrichtlinie bis zum Jahr 2029.


Weitere Informationen:

Die Bandbreite der über die Nahmobilitätsrichtlinie geförderten Projekte ist sehr vielfältig: vom Ausbau eines Geh- und Radweges über das Aufstellen von Fahrradabstellanlagen und Radroutenwegweisern bis hin zur Erstellung eines ganzen Radverkehrskonzepts. Wichtig ist grundsätzlich, dass die Projekte dazu beitragen, die Bedingungen für Fußverkehr, das Rad und sonstigen nicht motorisierten Verkehr zu verbessern. Förderanträge können bei Hessen Mobil als zuständiger Bewilligungsstelle eingereicht werden.

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