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06.07.2020

Eine außergewöhnliche Krise bedarf einer außergewöhnlichen Antwort

Sondervermögen garantiert Planbarkeit, Verlässlichkeit, Sicherheit

Mit dem außergewöhnlichen Schritt eines kreditfinanzierten Sondervermögens in Höhe von bis zu 12 Milliarden Euro wollen wir der außergewöhnlichen Situation durch die Corona-Pandemie gerecht werden. Denn klar ist: Das Corona-Virus und seine Folgen kennen keine Haushaltsjahre. Deshalb kann sich unsere Antwort auf diese Krise auch nicht auf einzelne Haushaltsjahre beschränken. Wir müssen jetzt das gewährleisten, was die Menschen am meisten brauchen: Planbarkeit, Verlässlichkeit, Sicherheit. Wir brauchen jetzt Lösungen, die die Menschen weiterhin vor dem Virus schützen, gleichzeitig den Staat handlungsfähig halten und die Krise zur Chance für neue Impulse in der Zukunft werden lassen. Damit helfen wir den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen, den Kommunen, den Vereinen und der Kultur – schlichtweg der gesamten Gesellschaft. Leider konnten wir darüber mit den Oppositionsfraktionen – trotz etlicher Kompromissangebote der Regierungskoalition – keine Einigung erzielen.

Rechte des Parlaments gestärkt

So haben wir eine Begrenzung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Positionen des Sondervermögens auf 10 Prozent der Beträge angeboten und damit – wie von der Opposition gewünscht – eine Begrenzung der Handlungsspielräume der Regierung. Auch ein Zustimmungsvorbehalt des Haushaltsausschusses bei Ausgaben aus dem Sondervermögen ab 1 Mio. statt wie bislang vorgesehen ab 10 Mio. Euro und damit – wie von der Opposition gewünscht – eine stärkere Einbeziehung des Parlaments wurde unsererseits vorgeschlagen. Dadurch wollten wir nochmals deutlich unterstreichen, dass das Sondervermögen kein Blankoscheck für die Regierung ist und auch niemals sein sollte. Diese Kompromissvorschläge haben wir trotz der Blockade der Oppositionsfraktionen umgesetzt und so die Rechte des Parlamentes weiter gestärkt.

Insgesamt gab es sieben sehr konstruktive Gespräche mit SPD und FDP, am Ende blieben jedoch unterschiedliche Auffassungen. Außergewöhnliche Zeiten erfordern auch einen außergewöhnlichen Austausch: Darum haben wir versucht, die Bewältigung der Krise auf eine möglichst breite Basis zu stellen. Doch die Grundauffassungen von Regierungs- und Oppositionsfraktionen stehen diametral gegeneinander: mehrjährige Planungssicherheit versus Haushaltsberatungen alle paar Monate mit jeweils ungewissem Ausgang und langen Verzögerungen. Zudem waren wir überrascht, dass auch Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung umstritten waren. Beide Bereiche sind nach unserer Kenntnis fester Bestandteil aller Programme zur Bewältigung der Krise – in Europa, im Bund und in anderen Bundesländern.

Wir werden sorgsam mit dem Geld umgehen

Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine Kreditermächtigung, nicht um eine Kreditvergabe. Wir werden sehr sorgsam mit dem Geld der Hess*innen umgehen und genau abwägen, welche Beträge wir einsetzen müssen, damit unser Land gestärkt aus der Pandemie herauskommt und wir nicht der Krise hinterher sparen. Dabei steht fest: Die Schuldenbremse bleibt unverändert. Sie hat Verfassungsrang und wird nicht angetastet. Wir stehen für ihre Einhaltung und für sorgsames Wirtschaften. Darauf achten wir auch in den kommenden Jahren. Aber jetzt sind Impulse für neues Wachstum unerlässlich. Wir leben in einem Ausnahmezustand und arbeiten daran, so schnell wie möglich wieder zum Normalzustand zurückzukehren.

Da die Bewältigung der Krise nicht warten kann, stand darum nach ausführlichen Beratungen in den Fraktionen von CDU und GRÜNEN die Entscheidung fest: Damit Hessens Entwicklung nicht blockiert wird, haben wir das Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse dahingehend geändert, dass die Kreditermächtigung mit einer einfachen Mehrheit möglich ist und wir somit die nächsten Jahre effektiv gestalten können.

Wir waren und sind unterschiedlicher Auffassung als SPD und FDP – das muss in einer Demokratie möglich sein. Um der Opposition aber zu signalisieren, dass wir auch weiterhin in der Sache diskussionsbereit sind, haben wir die angebotenen Kompromisse zur Deckungsfähigkeit und zum Zustimmungsvorbehalt des Haushaltsausschusses in das Sondervermögen aufgenommen.


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