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15.12.2023

Demokratiepaket

Am Ende einer Wahlperiode ist es ein normaler Vorgang, sich die Regeln und Grundlagen des parlamentarischen Betriebes anzuschauen und möglicherweise notwendige und sinnvolle Änderungen vorzunehmen.

Das neue „Demokratiepaket“ genannte Gesetz enthält unter anderem folgende Neuerungen:

  • Die Mitglieder der G10-Kommission werden künftig vom Parlament gewählt. Die Kommission ist für die Genehmigung von Überwachungsmaßnahmen zuständig. Die Mitglieder der Kommission entscheiden, ob in Ausnahmefällen Bürgerrechte eingeschränkt werden dürfen zur Abwehr von Gefahren gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Nach Verabschiedung des Gesetzes findet die Besetzung der Kommission nicht mehr nach dem Kräfteverhältnis der Fraktionen, sondern durch Wahl durch den Landtag statt. Denn in diesem Gremium kann logischerweise nicht Mitglied sein, wer selber Gefahr für die demokratische Grundordnung ist, vom Verfassungsschutz beobachtet wird oder gerichtlich bestätigt als Nazis benannt werden darf.
  • Das Wahlgremium für die Mitglieder des Staatsgerichtshofes wurde von 8 auf 9 Mitglieder erhöht
  • Die Verhaltensregeln für Abgeordnete sind nun gesetzlich geregelt. Neu ist ein Ordnungsgeld eingeführt worden. Es kann zwischen 500 und 3000 Euro betragen und verhängt werden, wenn Ordnung und Würde des Hessischen Landtages verletzt werden. In der Sache kann und soll im Landtag wenn nötig auch heftig debattiert werden. Aber wenn Abgeordnete das Parlament verächtlich machen, gegen die Institution des Staates hetzen oder Menschen ihre Würde absprechen, dann kann künftig mit dem Ordnungsgeld eine klare und spürbare Grenze gezogen werden. Denn die Hessinnen und Hessen haben ein Anrecht darauf, dass ihre Volksvertretung auch bei politischen Auseinandersetzungen Umgangsformen wahrt, die einer Demokratie angemessen sind.

Die von CDU, SPD und FDP ursprünglich angedachte Erhöhung von Zulagen für die Präsidentin des Hessischen Landtages, die Vizepräsident*innen, für Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer*innen ist nicht mehr Teil dieses Demokratiepaketes, das wir am 12. Dezember mit großer Mehrheit verabschiedet haben.


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