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01.07.2021

Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz bringt deutliche Verbesserungen

Das Hessische Vergabe- und Tariftreue Gesetz (HVTG) gilt für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oberhalb von 10.000 Euro. In der vergangenen Wahlperiode haben wir GRÜNE dafür gesorgt, dass soziale und ökologische Kriterien bei öffentlichen Aufträgen verbindlich festgeschrieben werden konnten. Für diese Wahlperiode haben wir uns weitere Verbesserungen vorgenommen, die wir aktuell im Landtag auf den Weg bringen.

Dazu gehört, dass die öffentliche Auftragsvergabe vereinfacht, mit Bundesrecht vereinheitlicht und mit Verbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen nun deutlich mittelstandsfreundlicher wird. Mit gleich mehreren neuen Regelungen zur Kontrolle der Einhaltung der Tarif- und Mindestlohnpflicht oder der Bekämpfung von Schwarzarbeit, soll das neue HVTG den gesamten Vergabeprozess stärken. Zudem geht das Land Hessen als Auftraggeberin mit gutem Beispiel voran und berücksichtigt grundsätzlich neben den Aspekten der Qualität und der Innovation soziale und umweltbezogene Aspekte, wie zum Beispiel den Klimaschutz.

Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hatten Verbände, Institutionen und kommunale Spitzenverbände die Möglichkeit, innerhalb einer Anhörung Stellungnahmen abzugeben. Im Rahmen dieser demokratischen Partizipation stellten sich manche Einwände gegenüber der bestehenden Fassung als berechtigt und gut umsetzbar heraus. Deshalb haben wir einige wichtige Anpassungen in einem Änderungsantrag formuliert und bringen diesen zur Abstimmung. Ein Beispiel: Die Sozial-Bescheinigungen der SOKA-Bau dürfen nicht älter als drei Monate alt sein. Damit wird die Kontrolle deutlich engmaschiger. Zudem wurde die Frist zur Umsetzung des novellierten Gesetztes angepasst, damit sich Kommunen, Vergabekompetenzstellen und Anbieter:innen die neuen Regelungen verinnerlichen können.


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