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01.11.2024

Bundesratsbeschluss zu IP-Adressdaten

Kombination mit dem „Quick-Freeze-Verfahren“

Ende September hat der Bundesrat der Gesetzesinitiative der schwarz-roten Landesregierung zur verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen für vier Wochen zugestimmt. Diese Gesetzesinitiative sieht die Landesregierung als Alternative zum von der Bundesregierung vorgeschlagenen „Quick-Freeze-Verfahren“, das Ermittlungsbehörden erlauben würde, beim Verdacht schwerer Straftaten von den Internet-Providern ein Speichern sämtlicher Verkehrsdaten zu verlangen, bis eine richterliche Entscheidung vorliegt, ob diese Daten verwendet werden dürfen.

Auch wir haben uns in den vergangenen Monaten mehrfach mit diesem Thema befasst. Wir schlagen vor, die jetzt folgenden Beratungen im Bundestag zu nutzen, um die beiden unterschiedlichen Verfahren zur besseren Ahndung von schwerer Kriminalität im Internet nicht mehr als Gegensatz zu begreifen, sondern die zeitlich befristete Speicherung von IP-Adressen als Ergänzung zum ebenfalls sinnvollen „Quick-Freeze-Verfahren“ zu sehen und beides auf den Weg zu bringen.“

Für uns gilt beides: Wir wollen Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger schützen und gleichzeitig die Verfolgung und Ahndung schwerer Straftaten möglich machen. Deswegen muss sowohl klar sein, dass Daten nicht grenzenlos gespeichert werden dürfen und auf diese immer nur bei einem begründeten Verdacht auf eine schwere Straftat und mit einem richterlichen Beschluss zugegriffen werden darf. Wenn diese rechtsstaatlichen Grundsätze allerdings eingehalten werden, ist eine befristete Speicherung der Information, von welchem Anschluss aus eine mögliche schwere Straftat begangen wurde („IP-Adressdatenspeicherung“) und eine Speicherung der Aktivitäten eines bestimmten Anschlusses durch die Internet-Provider bis zu einer richterlichen Entscheidung, ob die Ermittlungsbehörden Zugriff auf diese Daten bekommen („QuickFreeze“), aus unserer Sicht sinnvoll.

Wenn Bundestag und Bundesrat eine Lösung im Sinne der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger einerseits und der Strafverfolgung andererseits finden wollen, könnte eine Reduzierung der Speicherfrist auf 14 Tage und eine Kombination mit dem „Quick-Freeze-Verfahren“ sinnvoll sein. Das wäre vernünftige Politik, die nach einem Ausgleich der Interessen sucht, mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungsgemäß wäre, Freiheitsrechte sichert und gleichzeitig Strafverfolgung ermöglicht.