Inhalt

17.12.2020

Bürger- und Polizeibeauftragte füllt Lücke zwischen gerichtlichem Rechtsschutz und Petitionsrecht

Der Hessische Landtag hat in der letzten Sitzung dieses Jahres das Gesetz über die unabhängige Bürger- und Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Bürger- oder Polizeibeauftragten beschlossen. Mit diesem Gesetz haben wir im Sinne unserer Bürgerin*innen eine Instanz geschaffen, an die sie sich wenden können, wenn sie im Umgang mit staatlichen Behörden auf Probleme stoßen. Wer sich also nicht mehr weiterhelfen kann, wer sich ungerecht behandelt fühlt oder wer einen allgemeinen Missstand erkennt, wird in Hessen künftig einen vertrauensvollen, kenntnisreichen und unabhängigen Ansprechpartner haben, der sich ausschließlich als Anwalt der Bürger*innen versteht und mit diesem Selbstverständnis ihre Anliegen gegenüber der öffentlichen Verwaltung vertritt. Wir ermöglichen damit ein unbürokratisches, kostenfreies und vertrauliches Verfahren, das sich in bestehende Strukturen des gerichtlichen Rechtsschutzes und des Petitionsrechts mit ihren streng formalisierten Verfahren einfügt und sie ergänzt. Mit Blick auf das allgemeine öffentliche Interesse an einer gesetzeskonformen Verwaltung haben wir die Bürger- und Polizeibeauftragte zudem mit einem Selbstbefassungsrecht ausgestattet, das ihr oder ihm ein Tätigwerden unabhängig davon ermöglicht, ob sich eine Bürgerin oder ein Bürger an ihn wendet. Ein besonderes Anliegen war es uns auch, das Whistleblowing im Polizeibereich zuzulassen. Künftig dürfen sich Polizeibeamtinnen und –beamte unter Umgehung des Dienstweges direkt an die Bürger- und Polizeibeauftragte wenden, wenn sie auf einen Missstand aufmerksam machen wollen. Bisher war es so, dass sie sich in solchen Fällen nur an ihre Vorgesetzten wenden durften.


Weiterführende Links

Kontakt

Zum Thema