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05.07.2023

Bessere Kontrolle des Verfassungsschutzes, Fußfessel bei Gewalt gegen Frauen, Umsetzung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

Zur Verabschiedung der geänderten Sicherheitsgesetze

 

Mit der Gesetzesänderung wird die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes gestärkt. Die Mitglieder des parlamentarischen Kontrollgremiums erhalten umfassendere Möglichkeiten, sich direkt vor Ort im Landesamt für Verfassungsschutz über Vorgänge zu informieren. Zur Unterstützung der Arbeit der Abgeordneten erhält das parlamentarische Kontrollgremium eine eigene Geschäftsstelle. Beide Veränderungen waren schon lange in der Diskussion und werden jetzt umgesetzt.

Eine wichtige Maßnahme gegen die Verbreitung extremistischer Ideologien im Internet ist die Beobachtung von Einzelpersonen, die künftig möglich sein soll. Einzelpersonen können über die sozialen Medien Hassbotschaften verbreiten, agitieren und eine relevante Anzahl von Menschen erreichen. Die Radikalisierung kann ausschließlich durch das Internet erfolgen und wir mussten bitter erfahren, dass einer solchen Radikalisierung schwere Gewaltdelikte folgen können. Gerade nach den Anschlägen in Halle (Saale) und Hanau und angesichts eruptiver Radikalisierungsverläufe von Einzelpersonen ist klar, dass Extremisten bereits im Vorfeld militanter Handlungen besser in den Blick genommen werden müssen.

Zum Schutz vor schwerer Gewalt im häuslichen Bereich, die meist gegen Frauen und Kinder gerichtet ist, kann die Polizei Personen künftig nicht nur einer Wohnung verweisen, sondern die Einhaltung des Kontaktverbots auch mit einer elektronischen Fußfessel kontrollieren. Wir setzen damit in Hessen bereits um, was laut manchen Ankündigungen im Wahlkampf erst noch gefordert werden sollte.

Mit den Gesetzesänderungen hat die bereits seit Jahren praktizierte Kennzeichnungspflicht für die Polizei jetzt auch Gesetzesrang. Außerdem haben wir zahlreiche aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Polizeigesetzen in Hessen oder anderen Bundesländern umgesetzt.  Auch das hessische Verfassungsschutzgesetz modernisieren wir aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. So werden zukünftig Gerichte darüber entscheiden, ob Maßnahmen wie eine Observation, der Einsatz von V-Leuten oder verdeckten Ermittlern durchgeführt werden können. Diese und andere Änderungen stärken das Rechtsstaatsprinzip.


Weiterführende Informationen:

                                                                                                                

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